Tod nach Partynacht im „Eiskeller”: Prozess um tote Studentin Hanna (23) wird neu aufgerollt
War es Mord oder ein tragischer Unfall? Und saß ein Unschuldiger im Gefängnis? Der Prozess um den Tod der Studentin Hanna in Aschau in Oberbayern wird neu aufgerollt.
Alles zurück auf Anfang. Nur der Ort ist ein anderer - heute wird aus Platzgründen am Amtsgericht Laufen verhandelt, über folgende Tat: Es ist die Nacht zum 3. Oktober 2022. Die Studentin Hanna W. geht mit Freunden in der Diskothek Eiskeller feiern. Gegen 2:30 macht sie sich auf den Heimweg. Vom Eiskeller ist es nur etwa ein Kilometer bis zu Hannas Elternhaus in Aschau im Chiemgau.
Aber dort kommt sie nie an. Nachmittags wird Hannas Leiche in diesem Fluss gefunden. Anschließend befragt die Polizei Hunderte Zeugen.
Durch eine dieser Angaben gerät Sebastian T. in den Fokus der Ermittler. Sechs Wochen nach Hannas Tod wird Sebastian T. festgenommen, kommt in U-Haft. Er war in der Nacht von Hannas Tod in der Nähe des Eiskellers joggen.
Die Vermutung: Sebastian T. habe Hanna aus sexuellen Motiven angegriffen und schwer verletzt in den Bach geworfen, wo sie dann ertrinkt. Er soll ihr mindestens fünfmal auf den Kopf geschlagen und sie dann stranguliert haben. Dem heute 23-jährigen wird Mord aus Heimtücke vorgeworfen. Er schweigt vor Gericht, aber die Ermittler berichten, der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat fast ausschließlich gewalttätige Pornos angesehen.
Stefan Sonntag, Polizeisprecher Oberbayern Süd: "Alles, was der im Internet macht, dann sind es 97 Prozent davon pornografische Inhalte. Da, glaube ich, lässt sich tief blicken."
Das mache ihren Mandanten aber längst nicht schuldig, sagt Sebastian T.'s Anwältin.
Regina Rick, Fachanwältin für Strafrecht: "Es gibt keine einzige DNA Spur, keine Blutspur. Es gibt keinen einzigen objektiven Beweis für seine Täterschaft. Ich denke, dass es ein Unfall war."
Doch das Gericht hält das für ausgeschlossen. Der erste Prozess am Landgericht Traunstein endet 2024 mit einem Schuldspruch: Neun Jahre nach Jugendstrafrecht wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes aus Verdeckungsabsicht.
Der Angeklagte legte Revision ein und der Bundesgerichtshof hebt das Urteil im Juni dieses Jahres auf.
Andreas Merkel, RTL-Reporter: "Der Bundesgerichtshof hat die damalige Richterin für befangen erklärt, weil die Richterin in E-mails der Staatsanwaltschaft schon weit vor dem Urteilsspruch mitgeteilt hat, welches Urteil sie fällen möchte. Und so geht das eben nicht. Ein Urteil darf ein Richter oder eine Richterin eben erst am Ende eines Prozesses sprechen. Dass der Hauptbelastungszeuge unglaubwürdig sein könnte, das hat zu dem Zeitpunkt noch überhaupt keine Rolle gespielt."
Sebastian T. wird daraufhin aus der U-Haft entlassen.
Heute steht auf der Tagesordnung: Anklageverlesung, Beweisaufnahme - alles noch einmal ganz von vorn.
Yves Georg, Verteidiger: "Für uns sind zwei Dinge klar. Täter einer möglichen Tat kann unmöglich unser Mandant gewesen sein. Vor allem aber schon in der Stufe davor. Es gab überhaupt gar keine Tat."
T´s Anwälte haben dem Gericht mittlerweile drei Gutachten vorgelegt, die das beweisen sollen. 26 Verhandlungstage sind angesetzt - um zu klären war es Mord oder doch ein Unfall?