In diesem kiosk im französischen Toulouse passiert es. Zwei Obdachlose kaufen mit einer gestohlenen Kreditkarte ein. Der Kartenbesitzer bemerkt den Vorgang auf seinen Kontoauszügen sofort und forscht nach. Er möchte unerkannt bleiben. Da habe ich vom Kioskbesitzer erfahren, dass die Beträge, die mit der Karte abgebucht wurden, für Rubbellose ausgegeben wurden und dass die Personen 500.000 € gewonnen haben. Jackpot. Der Kioskbetreiber erinnert sich Als die Diebe erfahren, dass sie gewonnen haben, verlassen sie das Geschäft und verschwinden. Der Kartenbesitzer erstattet Anzeige. Doch wem gehört der Gewinn? Nun.
Die Diebe.
Sollten zurückkommen. Ich freue mich für die Obdachlosen, aber es handelt sich immer noch um eine gestohlene Karte. Rechtsexperten sind sich uneinig. Laut der Lotteriebehörde wurde das Geld bisher nicht abgeholt und der Gewinnschein vorerst eingefroren. Der Kartenbesitzer hat unterdessen mithilfe seines Anwalts den Dieben ein Angebot gemacht und ist bereit, die Anzeige fallen zu lassen. Ohne das Geld meines Klienten hätten sie das Los nicht kaufen können. Gleichzeitig gäbe es ohne sie keinen Gewinn. Es wäre nach geltendem Recht also völlig legitim, den Gewinn gleichmäßig aufzuteilen. Fest steht Allzu lange sollten die Diebe nicht überlegen. Denn es ist unklar, ob die Lotteriebehörde den Gewinn unter diesen Umständen überhaupt rausrückt. Im schlimmsten Fall gehen alle leer aus.