Dieses Mal muss sich die Angeklagte wirklich in die Tasche schauen lassen, bevor es in den Gerichtsaal in Döbeln geht. Emotional soll es ihr nicht gut gehen:
„Der Verteidiger sagte heute gleich zum Prozessauftakt, dass eben seine Mandantin unter diesem Strafverfahren leide und dass sie auch sehr belaste und sie könne es nicht verstehen, dass man eben wegen 2,99 Euro und Vogelfutter das ganz große Besteck auffährt.“
Aber sie muss heute vieles schlucken. Schwerer räuberischer Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird ihr vorgeworfen. Im Februar 2024 geht sie in einem Sonderpostenmarkt in Rochlitz bis zum Äußersten -für ein paar Sonnenblumenkerne, die sie vor Marktleiterin Romy P. versteckt.
„Ich habe mich vorgestellt und gefragt, ob sie mir mal ihre Tasche zeigen würde und dann ist die Sache eskaliert.“
Die Angeklagte wird handgreiflich und geht direkt in den Angriff über. In 40 Dienstjahren hat Romy P. so etwas noch nie erlebt. Die 73-jährige handelt skrupellos und steigt in ihr Auto.
Bei dem Versuch sie davon abzuhalten wird die Marktleiterin von einem Kunden unterstützt.
„Die hat auch den Kunden ignoriert. Ich habe dann gesagt er soll weggehen, sonst hätte sie ihn garantiert über den Haufen gefahren, wenn er gestürzt wäre oder was. Er ist dann rübergegangen und noch am Seitenspiegel hängengeblieben an der Fahrerseite.“
Um ihre Privatsphäre zu schützen habe sie sich nicht in die Tasche schauen lassen wollen. Das Vogelfutter sei darin leider vergessen worden. Eine Entschuldigung folgt schon am Tag darauf – allerdings zu spät. Die Strafanzeige ist bereits gestellt.
„Die gelernte Erzieherin wirkte auf mich, als hätte sei eigentlich diese Tat nicht nötig. Sie kam heute sehr adrett und schick gekleidet in den Gerichtssaal, mit goldenen Ohrringen und moderner Tasche und im Prozess kam auch heraus, dass sie sogar 1.700 Euro Rente bekommt.“
Jetzt muss sie einen viel höheren Preis zahlen. Das Gericht verurteilt die 73-jährige zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe, setzt diese aber zur Bewährung aus. Trotzdem muss die Angeklagte noch 50 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Ein hartes Urteil, für ein paar Sonnenblumenkerne, doch es geht um viel mehr:
„Die Richterin sagte zwar heute das es auf der einen Seite nur um 2,99 Euro geht, aber auf der anderen Seite eben die Angeklagte auch ihr Fahrzeug als potenzielle Waffe eingesetzt hat und es hätte auch zu schweren Verletzungen führen können.“
Tierliebe vor Menschenwohl. Das sich das bei der Angeklagten nicht wiederholt, da ist sich die Kammer immerhin sicher.