Jura
Jura bezeichnet die Rechtswissenschaften. Ihr Ursprung ist römisches Recht. Das Ziel der Jura ist die Lehre gerechter juristischer Verfahren und Rechtsfrieden.

Mit dem Wort Jura bezeichnet man die Rechtswissenschaften. Diese Wissenschaften werden aber auch Juristik oder Jurisprudenz genannt. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort „iura“ (die Rechte), dem Plural von „ius“ (das Recht). Die Rechtswissenschaften beschäftigen sich vor allem mit der Auslegung und mit der Deutung von juristischen Sachverhalten, mit juristischen Texten sowie mit Fragen der richtigen Urteilsfindung. Zentrale Bedeutung haben Gesetzbücher und deren Kommentare, die Prozessordnungen, die Gerichtsordnungen sowie Urteile und deren Kommentare.
Das Studium der Jura
Das Jurastudium bildet zum Juristen bzw. zur Juristin aus. Nach dem ersten Staatsexamen folgt ein zweijähriges Rechtsreferendariat. Bei den Tätigkeiten als Jurist handelt es sich vor allem um Arbeiten in der Justiz, beispielsweise als Rechtsanwalt, Notar, Richter oder Staatsanwalt. In Unternehmen und Verwaltungen sind ebenfalls Juristen tätig. Zu den Hauptgebieten des Studiums zählen das Zivilrecht, das Strafrecht, das Verwaltungsrecht und das Verfassungsrecht. Weitere wichtige Bereiche der Jura sind das europäisches Recht (EU Recht) und das internationale Recht.
Die historischen Wurzeln der Jura
Die wichtigste Grundlage der heutigen Rechtswissenschaften ist die Jurisprudenz in der römischen Antike. Zwar gab es schon zuvor andere bedeutende Rechtssysteme wie das Keilschriftrecht, aber noch keine solche Systematik und Kodifizierung des Rechts als Wissenschaft wie im antiken Rom. Das gilt vor allem für das Zivilrecht. Wegen der lateinischen Wurzeln werden Grundsätze des Rechts auch noch heutzutage oft mit lateinischen Formulierungen und lateinischen Begriffen ausgedrückt. Dazu gehören Prinzipien wie die Verpflichtung, dass ein Angeklagter im Zweifel freizusprechen ist: „In dubio pro reo“.
Der Rechtsfrieden als das wichtigste Ziel der Jura
Das Hauptziel der Jura ist die Lehre, wie es bei der großen Anzahl von Streitigkeiten zu begründeten, nachvollziehbaren Urteilen kommt, um einen zuvor gestörten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Die Jura stellt Grundsätze wie „Nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) auf. Dieser Grundsatz wird auch Gesetzlichkeitsprinzip genannt und ist ein Grundrecht, das zugleich ein Rückwirkungsverbot beinhaltet. Niemand darf rückwirkend auf der Basis von Gesetzen oder Normen verurteilt werden, die es bei seinen Handlungen noch gar nicht gab.