Besitzerin eines ausgebrannten Autos drohen Kosten für die Straßensanierung

Auto von Brandstifter abgefackelt - Versicherung will nicht zahlen

Es ist kurz nach Mitternacht, als das Auto in Flammen aufgeht. Das Feuer erfasst auch einen Transporter, der direkt daneben parkt. Der abgefackelte Wagen gehört Jennifer Nostheide-Podoll. Sie wird nachts durch einen lauten Knall auf der Straße aus dem Schlaf gerissen.

Anzeige gegen Unbekannt

„Dann ging es auch relativ schnell, dass es gestunken hat bei uns im Schlafzimmer. Wir sind zum Fenster gegangen, haben rausgeguckt und mein Mann sagte dann ‚Ein Auto brennt.‘ Und mir ist aufgefallen, dass es unser Auto war", so die Besitzerin. Jennifer Nostheide-Podoll erstattet Anzeige gegen Unbekannt. Die Polizei ermittelt, bislang jedoch ohne Ergebnis. Doch es kommt noch schlimmer für die Gelsenkirchenerin. Das Auto ist ein ausgebranntes Wrack. Ein weiteres Auto stark beschädigt. Aber auch der Asphalt unter ihrem Auto ist durch die Flammen zerstört. Die Hitze hat den Straßenbelag aufplatzen lassen.

Hilfe nur durch gesonderten Schutzbrief?

Plötzlich meldet sich die Stadt Gelsenkirchen bei der Besitzerin des Autos. Mit schlechten Nachrichten für die Disponentin. Sie solle wahrscheinlich für die Sanierung der beschädigten Straße zahlen. Jennifer Notheide-Podoll informiert die Kfz-Haftpflicht Versicherung. Die will aber angeblich laut telefonischer Aussage nicht für Schäden an der Straße aufkommen. Eine Teilkasko oder einen gesonderten Schutzbrief hat sie nicht abgeschlossen. Dafür war ihr der Versicherungsbeitrag für ihren Opel mit einem Restwert von 800 Euro zu teuer.

Nostheide-Podoll will Notfalls Anwalt einschalten

"Ich bin sehr schockiert gewesen, dass die Versicherung auch so reagiert hat. Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet. Ich wusste, ich habe nur eine Haftpflicht, kann aber nichts dafür. Ich habe kein Auto, mein Auto ist abgebrannt und gleichzeitig muss ich vielleicht noch die Kosten selber tragen." Die Begründung der Versicherung: Nur ein freiwilliger Schutzbrief für die KFZ-Haftpflicht würde in diesem Fall greifen. Ohne diesen seien die Schäden an der Straße nicht abgedeckt. Jetzt will Jennifer Nostheide-Podoll notfalls mit einem Anwalt um eine Kostenerstattung kämpfen.