Irene Mihalic (Grüne) erklärt wichtige Details zum Gesetz im RTL-Interview

Einigung beim Heizungsgesetz: In der Übergangsphase kann man auch Heizungen leasen!

von Nina Lammers

Wie geht es weiter mit den alten Gas- und Ölheizungen?
Die Ampel hat sich auf die Eckpunkte des Heizungsgesetz verständigt. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, erklärt im Video die wichtigsten Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch das Thema Leasen von Heizungen.

Kommunen müssen Wärmepläne vorlegen

Nach monatelangem Streit über das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) einigten sich die Ampel-Parteien auf gemeinsame Leitlinien. Eine Neuigkeit: Die Kommunen müssen bis spätestens 2028 Wärmepläne vorlegen. Das hat Folgen für alle, deren Heizung in der Zwischenzeit kaputt geht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erst dann eine neue Heizung einbauen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden kann, wenn die Kommune, in der man lebt, so einen Wärmeplan vorgelegt hat. Im Frühstart erklärt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, was in der Zwischenzeit passiert.

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Beratung verpflichtend - das soll vor Fehlinvestitionen schützen

Dadurch, dass Besitzer von kaputten Heizungen Zeit bekommen, auf die Wärmepläne ihrer Kommunen zu warten, könnte sich der der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen verzögern. Theoretisch sei das möglich, sagte Mihalic, dennoch würden es sich Verbraucherinnen und Verbraucher gut überlegen, ob sie bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung noch auf eine alte Technologie setzten.

„Spätestens, wenn die Kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen ja alle Anforderungen an eine klimaneutrale Heizung entsprechend erfüllt sein“, sagte sie. „Deswegen haben wir auch vorgesehen, dass es da auch eine verpflichtende Beratung gibt“. Die solle vor Fehlinvestitionen schützen.

Heizungen können auch geleast werden

Mihalic machte auch darauf aufmerksam, dass auch Heizungen geleast werden können, wenn sie kaputt gehen, bevor ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Es sei wichtig, für Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit zu haben. „Das beinhaltet natürlich auch, dass man sich zum Beispiel für den Übergang, bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung auch eine Heizung leasen kann“, sagte sie.

„Auch diese Möglichkeit gibt es, dass man dann sozusagen etwas einbaut, was man dann später unkompliziert auch wieder los wird, also dass man keine Fehlinvestition tätigt und dann auch voll die Anforderungen erfüllen kann.“

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