Rosenstolz-Sängerin ist tot: Staatsanwalt äußert sich zur Todesursache von AnNa R. (†55)
Nach dem Tod von Rosenstolz-Sängerin AnNa R. äußert sich die Berliner Staatsanwaltschaft zur Todesursache. Für ein Fremdverschulden gebe es keine Anhaltspunkte.
Nach dem Tod von Rosenstolz-Sängerin AnNa R. klärt die Staatsanwaltschaft auf: Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden des Todes gebe es nicht. Alles Weitere soll ein Todesermittlungsverfahren klären.
„Das heißt, sobald es irgendwie doch wider Erwarten Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden wie auch immer geben sollte, dann würde auch in ein Ermittlungsverfahren übergegangen werden und dann eben auch tatsächlich sofort ermittelt werden. Solange das nicht der Fall ist, bleibt es erstmal bei dem Todesermittlungsverfahren und dem gewöhnlichen Gang eines solchen Verfahrens.“
Bevor AnNa R. in ihrer Wohnung gefunden wurde, hatte sich ein Bekannter um sie gesorgt.
„Es gab einen telefonischen Kontakt mit einem Bekannten, wohl letzten Mittwoch, und man hat sich wohl dann besprochen, am Sonntag noch einmal zu telefonieren. Da hat er sie dann nicht erreicht und hat daraufhin eben Polizei und Notarzt verständigt, weil er den Eindruck hatte, da könnte etwas passiert sein. Sie ist dann am Sonntagabend gegen 19.30 Uhr in ihrer Wohnung aufgefunden worden.“
AnNa R. starb im Alter von 55 Jahren.