Das hat es so noch nie gegeben: Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Millionen Facebooknutzern gestärkt. Vorausgegangen war die Klage eines Users, dessen Daten illegal abgegriffen und im Internet verbreitet wurden. Jetzt können durch das BGH-Urteil Tausende Facebookuser von dem Social Media Konzern grundsätzlich Schadensersatz verlangen, wenn sie auch Opfer des Datenklaus geworden sind.
„Der Schaden besteht darin, dass für einen kurzen Zeitraum Sie die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten verloren haben. Dieser kurzzeitige Kontrollverlust ist der sogenannte immaterielle Schaden“, sagt Rolf Schwartmann, Professor für Medienrecht.
Das Urteil bezieht sich auf einen Vorfall im Jahr 2021, bei dem Datendiebe eine Funktion zur Freundesuche in dem sozialen Netzwerk ausgenutzt haben, um Angaben von rund 533 Millionen Facebooknutzern aus 106 Ländern abzugreifen und diese im Netz zu verbreiten. Das einzig Gute für alle Betroffenen dank des aktuellen Urteils: Sie können rund 100 Euro Schadensersatz von Facebook verlangen. Dafür müssen Sie nur nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls geworden sind. Es ist nicht erforderlich, nachzuweisen, ob oder wie die Daten missbraucht wurden.
„Aber für Nutzerinnen und Nutzer müsste man sich an einen Anwalt wenden. Und dann müsste man sagen: Gibt es eine Möglichkeit rauszukriegen, ob ich von diesem Datenleck damals, 2021, betroffen war? Und wenn man das ist, ja, dann kann man heute noch diese Schadensersatzklage geltend machen“, sagt Schwartmann.
Und wem der Weg zum Anwalt zu aufwendig ist, kann auch auf eigene Faust prüfen, ob er vom Datenklau betroffen ist. Es gibt Seiten im Netz, unter anderem den IdentityLeakChecker des Hasso-Plattner-Instituts, bei dem sie mithilfe einer Software checken können, ob auch ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse damals abgegriffen und möglicherweise missbraucht wurde. Und auch über die Seite der Verbraucherzentrale kann man herausfinden, ob man Opfer des Datenlecks geworden ist oder nicht.