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Zahnarzt und Steuerberater vor Gericht: Klagen gegen die doppelte Rentenbesteuerung scheitern

Der Bundesfinanzhof in München hat zwei vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klagen gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. „Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt“, sagte die Vorsitzende Jutta Förster. Geklagt haben der ehemalige Zahnarzt Gert Zimmermann und ein früherer Steuerberater, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Beide Kläger beriefen sich unter anderem auf das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben vorgeschrieben, dass die bereits besteuerten Beiträge später bei der Auszahlung der Rente nicht noch einmal versteuert werden dürfen - das wäre die verbotene Doppelbesteuerung.

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