Es ist ein richtungsweisendes Urteil, das der Bundesgerichtshof da gefällt hat. Allein sechs Millionen Menschen sollen in Deutschland vom Datenleck betroffen sein und können jetzt Schadenersatz verlangen. Aber wie finde ich heraus, ob mein Profil auch betroffen ist?
„Man kommt an das Geld ran, indem man zum Anwalt geht und sagt: Schönen guten Tag, mein Name ist soundso und ich möchte gerne wissen, können Sie das für mich rauskriegen, ob ich betroffen war mit meinen Daten von diesem Datenleck? Und wenn das der Fall ist, dann würde der Anwalt für Sie diese Forderung geltend machen können“, erklärt Rolf Schwartmann, Professor für Medienrecht an der TH Köln.
Wer es noch einfacher möchte und lieber selbst nachschauen will, der kann das auch sogar bequem von zu Hause. Es gibt Seiten im Netz, unter anderem den IdentityLeakChecker des Hasso-Plattner-Instituts, bei dem jeder mithilfe einer Software checken kann, ob die eigene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse abgegriffen und möglicherweise missbraucht wurde. Und auch auf der Seite der Verbraucherzentrale stehen verschiedene Links, die einem dabei helfen, herauszufinden, ob man vom Datenleck betroffen war. Sollte das der Fall sein, stellt sich natürlich die Frage: Was kann ich tun?
Wer sich sicher ist, dass seine Daten betroffen sind, der hat auch einen Anspruch auf Schadenersatz. Den kann die eigene Rechtsschutzversicherung oder ein Anwalt geltend machen. Das Positive für viele Nutzer: Durch das neue Urteil muss man nur nachweisen, dass man Opfer der Datenpanne geworden ist, aber nicht, was mit den Daten passiert ist. Der bloße Kontrollverlust über seine eigenen Daten reicht also aus, um von Facebook Kohle zu bekommen. Und genau da stellt sich die Frage: Wie viel Geld steht mir zu?
„Wie viel man bekommt, ist offen. Der Bundesgerichtshof hat in der Pressemeldung gesagt, dass jedenfalls 100 Euro er nicht für beanstandungsfähig hält“, sagt Schwartmann. Das heißt konkret: 100 Euro sind es mindestens. Es kann aber auch mehr sein. Wichtig ist eins: schnell sein. Denn nur noch bis Ende des Jahres können Anträge auf Schadenersatz geltend gemacht werden.