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Bei vollem Gehalt: Lehrerin seit fast 16 Jahren krankgeschrieben

Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen entscheidet: Auch nach langer Krankheit darf der Dienstherr eine Untersuchung anordnen – trotz Kritik der Lehrerin am Vorgehen des Landes. Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, darf nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts jetzt von einem Amtsarzt untersucht werden. Damit bestätigten die obersten NRW-Verwaltungsrichter die Sicht des Landes. Das hatte als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist. Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen.

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