Ihre Gesichter wollen Kim H. und seine Partnerin Vanessa H. heute morgen nicht den Kameras zeigen. Und auch ihre Sicht der Dinge wollen sie am liebsten nicht öffentlich erzählen. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Gericht aber zuletzt ab.
Die Sprecherin des Landgerichts Itzehoe: "Grund dafür war insbesondere, dass das Verfahren eine große mediale Aufmerksamkeit erfahren hat und auch die Schwere der vorgeworfenen Taten."
Mord durch Unterlassen - so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft. Sie wirft den Eltern vor, über Wochen ihr Kind mit zu wenig Essen und Trinken versorgt zu haben - bis zu seinem Tod.
Am 26. September 2025 kommt für die nur vier Monate alte Ashley jede Hilfe zu spät, ein Notarzt kann nur noch ihren Tod feststellen. Die Obduktion ergibt: Das Mädchen ist im Zuhause der Familie verhungert. Die Eltern, beide 24 Jahre alt, haben zwei weitere Kinder, das Jugendamt kennt die Familie, kann den Tod des Babys aber nicht verhindern.
Heute beschreibt der Vater den Tod als eine Art Unglück oder gar Versehen.
"Die Angeklagte und er seien mit der Versorgung des Babys überfordert gewesen, erklärt Kim H. heute vor Gericht. Das Paar habe zwar gemerkt, dass das Mädchen an Gewicht verloren hat. Sie hätten aber nicht ansatzweise geahnt, dass ihr Baby in Todesgefahr schwebt", so RTL-Reporter Florent Gallet.
Säuglinge brauchen regelmäßig Muttermilch oder Flaschennahrung. Bei einem Mangel können sie innerhalb von Stunden sterben. Davor machen sie aber laut Experten durch lautes Schreien auf sich aufmerksam. Ob es dazu kam, kann der Angeklagte heute nicht sagen: "Wie ausradiert", seien seine Erinnerungen an die Wochen vor dem Tod seiner Tochter. Allgemein schiebt er die Verantwortung von sich weg: Er habe lediglich für die beiden anderen Kinder des Paares gesorgt, seine Partnerin habe sich allein um die Tochter gekümmert.
"Er habe sich von seinem Baby ,komplett abgekapselt', sagt der Vater heute. Er habe keine Verbindung zu dem Kind aufgebaut, es hätte auch ein Fremdes sein können. Auf Nachfrage fällt es ihm schwer zu sagen, ob er nach ihrem Tod um sie getrauert hat."
Am Nachmittag äußert sich auch die Angeklagte Vanessa H. über ihre Anwältin. Sie hätten sich um mehr Hilfe bemühen müssen, so die Mutter. Weshalb dies nicht geschehen ist? Auch das soll der weitere Prozess klären. Bislang sind Termine bis Ende Mai angesetzt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht den Angeklagten Eltern eine lebenslange Freiheitsstrafe.