Die Heckenschere ist das Lieblingsarbeitsgerät von Patrick Zillichs. Der Landschaftsgärtner arbeitet seit zehn Jahren im Betrieb seines Vaters. Eine abgeschlossene Ausbildung hat er aber nicht. „Ich hatte in einem anderen Betrieb bereits angefangen gehabt mit einer Ausbildung und dort ist dann die Ausbilderin abgesprungen wegen Schwangerschaft. Und es gab in dem Betrieb keinen anderen Meister und deswegen musste ich im Grunde abbrechen.“
Mit dem sogenannten Berufsvalidierungsgesetz haben Menschen wie Patrick Zillig jetzt die Chance, auch ohne formalen Berufsabschluss ihre Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen zertifizieren zu lassen. „Dafür wird es Prüfungskommissionen geben aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, angesiedelt bei den Handwerkskammern, um das einzuschätzen. Damit eben nicht die Qualität leidet, sondern eine zusätzliche Chance für Menschen entsteht“, sagt der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Jörg Dittrich.
Und eine zusätzliche Chance, um den Fachkräftemangel zu beheben. Die klassische Ausbildung soll mit dem Gesetz aber nicht entwertet werden. Teilnehmer am Berufsvalidierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein und das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit als Berufszeit nachweisen können. Bedeutet: dauert die Ausbildung drei Jahre, muss eine Person mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung vorweisen.
„Man kann auch Teilkompetenzen anerkennen lassen, was aber aus meiner Sicht eine wichtige Komponente ist, weil das auch die Möglichkeit eröffnet, dass man dann eben durch eine Anschlussqualifizierung, eine Aufbauqualifizierung am Ende dann eben doch auch noch einen formalen Bildungsabschluss erzielen kann“, sagt Arbeitsmarktexpertin Melanie Arntz.
Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung hat jeder fünfte Arbeitnehmer zwischen 18 und 65 Jahren eine berufliche Position, für die er eine höhere formale Ausbildung bräuchte. Ihre Berufserfahrung anerkennen lassen, genau das hat Corinna Rathsmann schon gemacht. Die 51-jährige arbeitet seit über 30 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau. Aktuell als Elternzeitvertretung bei der IHK Neubrandenburg. Über ihren Arbeitgeber erfährt sie vom Pilotprojekt Valikom, dem Vorreiter des Berufsvalidierungsgesetzes. „Für mich ist es das Zertifikat. Und es wird eben dargelegt, welche Tätigkeiten ich mache und dass es eine Gleichwertigkeit ist zu einer Kauffrau für Büromanagement.“ Mit dem neuen Gesetz soll genau das auch für andere möglich sein. Corinna Rathsmann ist zuversichtlich, mit dem Zertifikat einen neuen und dauerhaften Job als Bürokauffrau zu finden.