Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz ist der Steuertarif auf hohe Einkommen. Früher war der Spitzensteuersatz höher. Der Spitzsteuersatz ist in jedem Land anders geregelt.

Der Spitzensteuersatz oder Höchststeuersatz liegt in Deutschland bei 42 %. Diesen Steuersatz erhebt der Staat auf hohe Einkommen. Bei niedrigeren Einkommen ist auch die Steuerlast geringer. In der Vergangenheit war der Spitzensteuersatz höher. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa liegt der deutsche Spitzensteuersatz im oberen Mittelfeld.
Wie funktioniert der Spitzensteuersatz?
Grundlage für die Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Vereinfacht handelt es sich dabei um alle Einnahmen minus aller steuermindernden Ausgaben. Zu diesen Einnahmen gehören das Gehalt, Mieteinnahmen und Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zu den steuermindernden Ausgaben zählen Freibeträge, Werbungskosten und Sonderausgaben. Umgangssprachlich heißt dies "von der Steuer absetzen". Mit dem zu versteuernden Einkommen steigt auch der Steuersatz. Der Grundfreibetrag beträgt 9.408 Euro. Bis zu dieser Summe beträgt der Steuersatz 0 %. Im Bereich von 9.408 bis 57.051 Euro steigt der Steuersatz für das Einkommen von 14 bis auf 42 %. Diese 42 % sind der Spitzensteuersatz in Deutschland. Wenn das Einkommen also 57.051 Euro oder mehr beträgt, erhebt der Staat den Spitzensteuersatz. Ehepaare zahlen den Spitzensteuersatz ab 114.104 Euro.
Spitzensteuersatz im Landervergleich
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland im oberen Mittelfeld, wenn es um den höchstmöglichen Steuersatz geht. Der liegt in Schweden bei 57,12 % und in Frankreich bei 55,52 %. Auch in Griechenland (55 %), Portugal (53 %) und Dänemark (52,02 %) zahlen Spitzenverdiener mehr Einkommensteuer. Bei diesen Zahlen handelt es sich jeweils um den höchstmöglichen Steuersatz inklusive aller Zuschläge. Besonders wenig Einkommensteuer bezahlen die Bürger in Bulgarien (10 %) und Ungarn (15 %).
Spitzensteuersatz: die historische Entwicklung in Deutschland
Von 1955 bis 1964 betrug der Spitzensteuersatz 53 %. Im Jahr 1974 erfolgte eine Erhöhung auf 56 %. Im Jahr 1990 sank der Höchststeuersatz wieder auf 53 % und im Jahr 2000 auf 51 %. Von 2001 bis 2003 lag er bei 48,5 %. Im Jahr 2004 zahlten Spitzenverdiener 45 % Einkommensteuer. Seit 2005 beträgt der Spitzensteuersatz 42 %. Durch die Einführung der "Reichensteuer" im Jahr 2007 gilt für besonders hohe Einkommen ein Steuersatz von 45 %.