Die Abgeordneten des Bundestages bestimmen die Höhe der
Diäten seit 1975 selbst. Es ist nicht ihre einzige Einnahmequelle. Neben den
Abgeordnetenentschädigungen erhalten die Mitglieder des Bundestages auch eine
Kostenpauschale und Sachleistungen für die Ausstattung ihrer Büros. Sie dürfen
außerdem kostenlos mit den Zügen der Deutschen Bahn und auch anderer
Bahnunternehmen fahren. Die Kosten für Inlandsflüge werden zudem erstattet,
sofern sie im Rahmen der Mandatsausführung gebucht werden. Dazu kommen
Altersbezüge und Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Seit dem 1. Juli 2019 erhalten
Bundestagsabgeordnete monatlich eine Diät in Höhe von 10.083,45 Euro. Diese
Summe müssen sie versteuern. Die ebenfalls seit dem 1. Juli 2019 ausgezahlte
Kostenpauschale in Höhe von 4.418,09 Euro ist dementgegen steuerfrei und die
Abgeordneten können frei über sie verfügen.
Diäten für die Abgeordneten der Landtage
Jedes Bundesland hat eine eigene Regelung für die
Entschädigung seiner Abgeordneten. Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft
erhielten 2019 zum Beispiel nur 2.907 Euro. Die Abgeordneten
Nordrhein-Westfalens bekamen im selben Jahr 9.330 Euro. Solche Unterschiede
werden aber zum Teil mit Sitzungsgeldern ausgeglichen. Die Abgeordneten der
Hamburgischen Bürgerschaft bekommen einen fixen Betrag für jede Sitzung, an der
sie teilnehmen. Ihnen steht auch eine Aufwandspauschale zu, die es in
Nordrhein-Westfalen nicht gibt. Anders als im Bundestag erhöhen sich die Diäten
der Landtagsabgeordneten außerdem automatisch. Diese Erhöhungen finden jährlich
oder jede Legislaturperiode statt und richten sich für gewöhnlich nach der
Lohnentwicklung in dem entsprechenden Bundesland. Große Unterschiede gibt es
zudem noch im Bereich der Altersversorgung. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen
haben ein gemeinsames Versorgungswerk. Die Abgeordneten bekommen dort keine
steuerfreien Pauschalen mehr. Die gesamten Einnahmen sind zu versteuern und ein
Teil der Diäten geht direkt an das Versorgungswerk. In den anderen
Bundesländern steht den Abgeordneten nach einer bestimmten Zeit eine
Altersversorgung zu, die sich nach den zuvor erhaltenen Diäten richtet.