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Abgeordneten-Diäten

Abgeordneten-Diäten sind eine Entschädigung für die Arbeit der Bundes- und Landtagsabgeordneten. Die Berechnung erfolgt in Bund und Land unterschiedlich.

Abgeordneten-Diäten picture alliance/dpa-Zentralbild

Die Abgeordneten des Bundestages bestimmen die Höhe der Diäten seit 1975 selbst. Es ist nicht ihre einzige Einnahmequelle. Neben den Abgeordnetenentschädigungen erhalten die Mitglieder des Bundestages auch eine Kostenpauschale und Sachleistungen für die Ausstattung ihrer Büros. Sie dürfen außerdem kostenlos mit den Zügen der Deutschen Bahn und auch anderer Bahnunternehmen fahren. Die Kosten für Inlandsflüge werden zudem erstattet, sofern sie im Rahmen der Mandatsausführung gebucht werden. Dazu kommen Altersbezüge und Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Seit dem 1. Juli 2019 erhalten Bundestagsabgeordnete monatlich eine Diät in Höhe von 10.083,45 Euro. Diese Summe müssen sie versteuern. Die ebenfalls seit dem 1. Juli 2019 ausgezahlte Kostenpauschale in Höhe von 4.418,09 Euro ist dementgegen steuerfrei und die Abgeordneten können frei über sie verfügen.

Diäten für die Abgeordneten der Landtage

Jedes Bundesland hat eine eigene Regelung für die Entschädigung seiner Abgeordneten. Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft erhielten 2019 zum Beispiel nur 2.907 Euro. Die Abgeordneten Nordrhein-Westfalens bekamen im selben Jahr 9.330 Euro. Solche Unterschiede werden aber zum Teil mit Sitzungsgeldern ausgeglichen. Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft bekommen einen fixen Betrag für jede Sitzung, an der sie teilnehmen. Ihnen steht auch eine Aufwandspauschale zu, die es in Nordrhein-Westfalen nicht gibt. Anders als im Bundestag erhöhen sich die Diäten der Landtagsabgeordneten außerdem automatisch. Diese Erhöhungen finden jährlich oder jede Legislaturperiode statt und richten sich für gewöhnlich nach der Lohnentwicklung in dem entsprechenden Bundesland. Große Unterschiede gibt es zudem noch im Bereich der Altersversorgung. Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben ein gemeinsames Versorgungswerk. Die Abgeordneten bekommen dort keine steuerfreien Pauschalen mehr. Die gesamten Einnahmen sind zu versteuern und ein Teil der Diäten geht direkt an das Versorgungswerk. In den anderen Bundesländern steht den Abgeordneten nach einer bestimmten Zeit eine Altersversorgung zu, die sich nach den zuvor erhaltenen Diäten richtet.