Das ist Sven Liebich im Gericht oder vielmehr Marla Svenja Liebich, wie sie sich heute angeblich nennt. Bei dem Prozess geht es um einen Streit mit einem Reporter. Ins Gefängnis muss Marla Svenja aber für etwas anderes.
Denn auch das hier ist Sven Liebich bei einer Demonstration 2016: „Parlementarier, das ist eine ganz andere Klasse. Das ist ein eigenes Volk für sich.“
Ins Gefängnis soll die heutige Rechtsextremistin unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung und zwar erst mal in die JVA Chemnitz ein Frauengefängnis, wie auch auf der von Marla Svenja auf X geteilten Haftvorladung zu lesen ist. Die Staatsanwaltschaft hat das unter anderem dem MDR bestätigt.
Möglich macht das das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, reformiert und vereinfacht noch von der Ampelregierung im vergangenen Jahr. Das ermöglicht Menschen, ohne viel bürokratischen Aufwand ihre geschlechtliche Identität zu wechseln.
Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann: „Menschen, bei denen die sexuelle Identität von ihrem biologischen Geschlecht abweicht, die Möglichkeit haben, im Verhältnis zum Staat ihre Identität zu leben, vom Staat so respektiert zu werden, wie sie sind. Wir haben natürlich dafür Sorge getragen, dass das nicht zulasten anderer Menschen geht.“
Deswegen muss die Staatsanwaltschaft die Rechtsextremistin Marla Svenja zwar zunächst ins Frauengefängnis vorladen, die JVA entscheidet dann aber, ob die Rechtsextremistin dort einsitzt oder in ein anderes Gefängnis verlegt wird.