Propaganda-Videos wie diese sind für viele junge Menschen der erste Schritt in die Radikalisierung – sie verbreiten sich rasend schnell, ungefiltert. Auch Eren Recberlik lässt sich als Jugendlicher davon manipulieren.
„Ich kann mich an zwei, drei Videos noch einmal erinnern, wie zum Beispiel jemand mit einer Bodycam in den Krieg reinläuft und dort dann stirbt. Und so fängt das dann langsam an und langsam auch mit einer Gehirnwäsche natürlich."
Erst nach zehn Jahren in der Szene – offiziell als Gefährder – und mehreren Jahren im Gefängnis macht es Klick: als wieder das SEK in seiner Wohnung steht.
„Es gab auch einen Beamten vom Staatsschutz Mönchengladbach, der gesagt hat: Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder du stirbst eines Tages aufgrund von einem Polizeieinsatz oder weil du in den Krieg gehst. Oder du landest im Gefängnis. Welche Wege möchtest du einschlagen?"
Eren steigt aus. Heute geht er an Schulen, um vor dieser Szene zu warnen.
Doch wie umgehen mit den übrigen gut 9.000 radikalen, gewaltbereiten Islamisten, von denen die Behörden aktuell in Deutschland ausgehen? Zu ihnen gehörte auch Abdul Ballout, der mutmaßliche Attentäter vom CSD in Berlin.
Bundesinnenminister Dobrindt hat klare Forderungen:
Gefährder wie der 21-jährige Abdul Balut sollen aus seiner Sicht nicht mehr nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Stattdessen setzt er auf Fußfesseln und Präventivhaft.
Hochrisiko-Gefährder wie der 21-Jährige Abdul Ballout sollen aus seiner Sicht nicht mehr nach Jugendstrafrecht behandelt werden – stattdessen setzt er auf Fußfesseln und Präventivhaft.
„Ich würde sagen, Abdul B. war eine dieser Hochrisikopersonen. Einer, bei dem man wusste, der hat sogar in den sozialen Medien gepostet, dass er was machen möchte, mit Waffen posiert. Er ist aus einem aus Libanon zurückgekommen, wo er sich dem IS anschließen wollte. Das ist ein Hochrisiko Gefährder, den muss man eigentlich wirklich persönlich im Blick haben."
Abdul Ballout war im Mai nach Jugendstrafrecht zu 22 Monaten Haft verurteilt worden, das Urteil war aber noch nicht rechtskräftig. Er stand unter sogenannter Vorbewährung. War unter Auflagen frei und wurde überwacht - abgehalten hat ihn DAS aber offenbar nicht.
„Wenn es um Islamismus Bekämpfung, dann müssen wir über ganz viele unterschiedliche Sachen nachdenken und viele nachschärfen. Und definitiv dazu gehört auch das Strafrecht. Wie gesagt, die Strafen sind zu lasch, sie wirken nicht abschreckend und sie müssen abschreckend funktionieren."
Ob die geforderten Maßnahmen solche Taten wirklich verhindern und uns besser schützen können, wird die Politik in den nächsten Wochen beantworten müssen.