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Brutto-Netto-Rechner 2022: So berechnen Sie Ihr Nettogehalt

Nettolohn berechnen mit dem Brutto-Netto-Rechner

Der Gehaltsrechner zeigt, was vom Bruttolohn übrig bleibt

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von RTL.de finden Sie schnell und einfach heraus, wie viel von Ihrem Gehalt am Zahltag übrig bleibt. Sie kennen sich mit Steuersätzen und Sozialabgaben nicht aus? Kein Problem – mit dem kostenlosen Online-Gehaltsrechner ist die Berechnung Ihres Nettolohns ganz unkompliziert.

Was ändert sich an Ihrem Nettoeinkommen, wenn Sie heiraten und die Steuerklasse wechseln oder wenn Sie ein Kind bekommen? Wie viel bleibt Ihnen netto übrig, wenn Sie eine Gehaltserhöhung bekommen? Oder welche Auswirkungen hat es auf Ihr Nettogehalt, wenn Sie von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenkasse wechseln? Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie jederzeit verschiedenste Szenarien ausprobieren.

Nettogehalt berechnen: So funktioniert’s

Um Ihr individuelles Nettoeinkommen zu berechnen, braucht der Brutto-Netto-Rechner nur ein paar grundlegende Angaben. Zuerst tragen Sie Ihren Brutto-Arbeitslohn ein, also Ihren Lohn vor jeglichen Abzügen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen (Jahres-)Freibetrag anzugeben. Wählen Sie aus, ob Sie den Nettolohn für 2023, 2022 oder ein früheres Kalenderjahr berechnen möchten, und geben Sie als Zeitraum an, ob Sie sich auf einen Monat oder ein Jahr beziehen. Außerdem müssen Sie Ihre Steuerklasse kennen. Informationen dazu finden Sie unten.

Geben Sie dann an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind und in welchem Bundesland Sie leben, denn danach berechnet sich unter anderem der Kirchensteuersatz. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, tragen Sie den Kassensatz sowie den Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse ein. Sind Sie privat krankenversichert, wählen Sie aus, ob Sie mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss versichert sind, und geben Sie Ihren Arbeitnehmerbeitrag zur privaten Krankenkasse manuell ein. Und sind Sie rentenversicherungspflichtig? Auch diese Information braucht der Gehaltsrechner, um Ihren Nettolohn ausrechnen zu können. Schließlich geben Sie noch an, ob Sie Kinder haben und wählen Ihre Kinderfreibeträge aus. Als letztes tragen Sie noch Ihr Geburtsjahr ein.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Der Lohn, den Ihr Arbeitgeber Ihnen zahlt, ist zunächst einmal der Bruttolohn, von dem aber noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Betrag, der nach Abzug dieser Abgaben übrig bleibt und den Sie letztendlich ausgezahlt bekommen, ist Ihr Nettolohn.

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Als Arbeitnehmer zahlen Sie die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern Sie einer Kirche angehören, die eine solche Steuer erhebt. Hinzu kommen die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Was ist der (Jahres-)Freibetrag?

Als Freibetrag bezeichnet man einen festgelegten Teil des Bruttoeinkommens, der nicht besteuert wird. Auf einige Freibeträge wie den Grundfreibetrag und ggf. Kinderfreibeträge haben Sie automatisch Anspruch, wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind. Zusätzlich können Sie beim Finanzamt einen weiteren Freibetrag beantragen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Kosten für die Fahrt zur Arbeit oder für die Betreuung Ihrer Kinder handeln. Die Steuerbemessungsgrundlage wird dadurch gemindert und Ihr Arbeitgeber muss eine geringere Lohnsteuer abführen, sodass Ihnen mehr von Ihrem Bruttogehalt übrig bleibt.

Welche Steuerklasse gilt für wen?

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, nach denen sich jeweils die Höhe der der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer sowie des Freibetrags richtet.

  • Die Steuerklasse 1 gilt für ledige Arbeitnehmer sowie für Verheiratete bzw. Verpartnerte, die dauerhaft von ihrem Partner getrennt leben, worunter auch Geschiedene und Verwitwete fallen.
  • Für Arbeitnehmer, bei denen die Bedingungen der Steuerklasse 1 vorliegen und die zusätzlich alleinerziehend sind, gilt die Steuerklasse 2.
  • In die Lohnsteuerklasse 3 fallen Sie, wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind und Ihr Partner nicht berufstätig ist.
  • Wenn beide Partner Arbeitslohn beziehen, gilt für Sie die Steuerklasse 4. Ehe- bzw. Lebenspartner können sich aber entscheiden, in die Steuerklasse 3 zu wechseln – dann fällt der jeweils andere Partner in die Steuerklasse 5. Alternativ gibt es noch die Möglichkeit die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen.
  • Wenn Sie mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern haben, gilt die Steuerklasse 6 für die Lohnsteuer aus der zweiten und ggf. einer weiteren Anstellung.

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