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Von der Leyens Rentenpläne: "Beitrag zur Gerechtigkeit"

09.09.11
RenteVon der Leyen: Menschen, die lange etwas geleistet haben, sollen im Alter mehr als die staatliche Grundsicherung zum Leben haben.
Foto: dpa bildfunk

Zusatzrente für arme Langzeitjobber

Als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Rentensystem will Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) eine Zusatzrente für arme Langzeitjobber durchsetzen. Die Zuschussrente soll "Lohn für Lebensleistung" sein.

Sie wolle erreichen, dass Menschen, die lange etwas geleistet haben, im Alter mehr als die staatliche Grundsicherung zum Leben haben. Deren Leistung solle in der Rente gerechter als bisher belohnt werden, erklärte von der Leyen.

Für eine Übergangszeit von zehn Jahren soll es erleichterte Zugangsbedingungen geben für den Zuschuss, mit dem Minirenten auf 850 Euro aufgestockt werden. Ehemalige Geringverdiener sollen ihn schon dann erhalten, wenn sie nicht 30 Jahre eigene Rentenbeiträge bezahlt haben. Nach 2023 gelten 35 Beitragsjahre.

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Vorschläge stoßen auf Kritik

Zu den reduzierten Anspruchsvoraussetzungen zählen in der Übergangszeit auch 40 statt 45 Jahre Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie fünf Jahre zusätzliche Altersvorsorge. Langfristig - ab 2047 - müssen dann aber 35 Jahre Riester-Sparen oder Betriebsrente vorgewiesen werden. Die geforderten Rentenversicherungszeiten schließen auch Zeiten von Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege mit ein.

Für eine Zuschussrente sei es "auch möglich, 18 Jahre arbeitslos zu sein", sagte von der Leyen mit Blick auf die Kritiker. Diese werfen ihr vor, die Hürden für die Zuschussrente zu hoch gesetzt zu haben. Von dem Konzept soll nach ihren Worten "das ganz klare Signal" ausgehen: "Arbeit lohnt sich, und private Vorsorge zahlt sich in jedem Fall aus". Sie wolle sicherstellen, dass jene, die lange gearbeitet, aber wenig verdient und dennoch vorgesorgt haben, besser da stehen als jene, die nichts dafür getan haben.

Die Zuschussrente stelle nicht auf das frühere Einkommen ab, habe aber eine "starke familienpolitische Komponente" und sei "keine Fürsorgeleistung", sagte von der Leyen. Wer den Rentenzuschuss haben will, muss ihn bei der Rentenversicherung beantragen und dort auch seine Einkünfte offen legen. Ehepaare haben dann Anspruch, wenn das gemeinsame Einkommen unter 1.700 Euro netto liegt.

Von der Leyen rechnet damit, dass im Startjahr 2013 rund 17.000 Menschen die Zuschussrente bekommen und 1,1 Millionen im Jahr 2035. Davon sei die große Mehrzahl weiblich. Die Kosten bezifferte sie auf anfangs 50 Millionen Euro und auf 2,5 Milliarden Euro in 20 Jahren. Mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seien die Zahlen nicht abgestimmt, es gebe deshalb auch noch keine Zustimmung.

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