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Fall Brunner: Markus S. zu neun Jahren verurteilt

06.09.10
Markus S. und Sebastian L.Hohe Haftstrafen gegen Markus S. und Sebastian L.
Foto: dpa bildfunk

Wendt: Urteil "hart und deshalb gut"

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner hat das Landgericht München I den 19-jährigen Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Gegen Sebastian L. (18) verhängten die Richter eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Richter Reinhold Baier handelte Markus S. aus Rache, weil Brunner sich am S-Bahnhof München-Solln schützend vor eine Schülergruppe gestellt hatte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Markus S. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Bei Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung hatte mit Jugendstrafen "weit unter sieben Jahren" für Markus S. und dreieinhalb Jahren für Sebastian L. deutlich niedrigere Strafen verlangt.

Der Verteidiger von Markus S. zeigte sich mit dem Urteil "nicht einverstanden". Er halte es für rechtlich falsch, sagte Maximilian Paul. "Und Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen." Die Verteidigung habe ihr Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Jugendstrafrechts gelegt. "Dieses Ziel haben wir erreicht", so Paul.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte hingegen das Urteil. Es sei "hart und deshalb gut", sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Seiner Meinung nach sei der Richterspruch ein "starkes Votum für Zivilcourage" und ein Signal an die Gesellschaft. "Dominik Brunner hat eben nicht weggesehen, sondern ist eingeschritten, als junge Menschen durch kriminelle Schläger in Gefahr geraten sind. Daran ändert weder sein Herzfehler noch die Art seines Einschreitens etwas", so Wendt.

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"Er hörte nicht weg"

Die beiden jungen Männer hatten vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, eine Schülergruppe in der Münchner S-Bahn bedroht und angekündigt, sie auszurauben. Brunner beobachtete dies, rief die Polizei und stellte sich schützend vor die Teenager. "Er hörte nicht weg", sagte Baier in der Urteilsbegründung. "Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, 'der Spastiker', sich einmische."

Am S-Bahnhof Solln stiegen die Täter mit der Schülergruppe und Brunner aus. Es folgte die tödliche Schlägerei, bei der Brunner den ersten Hieb gegen Markus S. austeilte - offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren. Anschließend wurde er von den jungen Männern geschlagen, stolperte und fiel zu Boden. Hier versagten ihm laut Baier die Kräfte.

Sebastian L. habe nicht den Tod des 50-Jährigen gewollt, sondern ihn nur verletzen wollen. Deshalb habe er versucht, seinen Freund von dem 50-Jährigen wegzuziehen. "Ohne seine Billigung trat Markus S. Brunner wuchtig", sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den Jüngeren der beiden.

Brunner starb nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Er hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Brunners Vater Oskar, der als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm psychisch und physisch schlecht, berichtete die Anwältin des 80-Jährigen.

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