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'Street View': Google soll Bürger vorher fragen

18.08.10
Eine reine 'Lex Street View' wird es nicht geben
Foto: dpa bildfunk

Eine reine 'Lex Street View' wird es nicht geben

Die Bundesregierung plant Eckpunkte zur Regelung von Internet-Geodiensten im Herbst. Das vereinbarte das Kabinett heute in Berlin. Das Kabinett lehnte die Forderung der Bundesländer nach schärferen Regeln allein gegen den Panoramadienst 'Google Street View' ab. Sie sprach sich stattdessen für eine breitere Regelung aus, um personenbezogene Daten bei Aufnahmen im Internet besser zu schützen. Am 20. September ist ein Spitzengespräch der Regierung mit Experten geplant, an dem auch Vertreter von Google teilnehmen werden.

In der Debatte um 'Google Street View' fordern Politiker von Union und FDP eine Umkehr der bisherigen Einspruchsmöglichkeit. In der 'Bild' sprachen sie sich dafür aus, dass Google in bestimmten Fällen selbst die Bürger um Einverständnis zur Veröffentlichung der Bilder von ihren Häusern fragen müsse.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gisela Piltz sagte, sie sei dafür, "dass jedenfalls dort, wo von Google sensibles Datenmaterial erhoben wird, über eine Einwilligungslösung nachgedacht werden sollte."

Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer forderte Google auf, insbesondere ältere Menschen nach einer Einwilligung zu fragen und nicht allein das Widerspruchsrecht gelten zu lassen. "Es gibt Menschen, die bei 'Google Street View' den Überblick verlieren und das Widerspruchsrecht nicht verstehen", sagte er. "Deshalb sollte Google zum Beispiel bei Rentnern selbst nachfragen müssen, ob eine Veröffentlichung in Ordnung ist oder nicht."

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte kritisiert, dass Google mit der Ankündigung des Starts von 'Street View' mitten in die Sommerferien mehrerer Bundesländer geplatzt sei und damit viele Bürgerinnen und Bürger überrumpelt hätte.

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Widerspruchsfrist bis 15. September

Seit Dienstag läuft die Widerspruchsfrist, die der Internetkonzern Google bei seinem umstrittenen Dienst 'Street View' gewährt. Alle Eigentümer und Mieter in den 20 Städten, für die Google seinen Straßen-Dienst noch in diesem Jahr anbieten will, können die Löschung ihrer Wohnhaus-Fotos fordern – auch ein einzelner Mieter in einem Haus mit mehreren Parteien.

Diese Forderung muss bis zum 15. September entweder per Brief oder Email an 'streetview-deutschland@google.com' beim Internet-Riesen eingegangen sein. Der Brief muss dann spätestens den Poststempel vom 21. September tragen. Einen Formbrief finden Sie links. Des Weiteren gibt es seit dem 16. August ein Widerspruchstool auf der Seite www.google.de/streetview. Dort können Sie eine Unkenntlichmachung ihres Gebäudes oder Grundstücks bei 'Street View' beantragen.

Auch nach dem Start von 'Street View' in Deutschland Ende des Jahres soll es aber laut Google möglich sein, Häuser unkenntlich zu machen.

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