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Spielzeug, Kosmetik & Co.: Portal Lebensmittelwarnung.de wird ausgeweitet

20.10.12
Hohe Nachfrage nach LebensmittelwarnungenNeben Lebensmitteln sollen in Zukunft auch schädliche Spielsachen und Komsetika auf dem Portal veröffentlicht werden.
Foto: dpa bildfunk

Hohe Nachfrage nach Lebensmittelwarnungen

Seit einem Jahr läuft das Projekt 'Lebensmittelwarnung.de' des Bundesministeriums für Verbraucherschutz zur Warnung vor gefährlichen Lebensmitteln. Drei Millionen Klicks innerhalb der letzten zwölf Monate veranlassen die Initiatoren, das Projekt auszuweiten. Fehlerhaftes Spielzeug und andere Produkte wie gesundheitsschädliche Reinigungsmittel oder Kosmetika sollen in Zukunft ebenfalls aufgelistet werden, teilte das Bundesministerium für Verbraucherschutz mit.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte, das Portal sei ein entscheidender Baustein für mehr Transparenz in der Lebensmittelkontrolle und ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Lebensmittelsicherheit.

Die Internetseite 'Lebensmittelwarnung.de' bündelt Hinweise etwa auf entdeckte Glassplitter, Salmonellen oder Schimmel, die zuvor jeweils regional veröffentlicht wurden. Die Daten stammen von den Bundesländern, die für Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Auf der Seite werden Hinweise mit Produktnamen, Hersteller und dem Grund der Warnung online gestellt. Zudem werden die Verpackungsgröße und das Mindesthaltbarkeitsdatum genannt.

Zusätzlich informiert der Dienst per Twitter über aktuelle Produktwarnungen - mehr als 3.000 Nutzer machen den Angaben zufolge davon bislang Gebrauch.

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Informationsportal im Kerngebiet noch ausbaufähig

Bisher listet die Seite 470 Hinweise zu gefährlichen Inhaltsstoffen in Lebensmitteln auf. Die Zahl der insgesamt angeprangerten Artikel dürfte jedoch höher sein, da Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums und einer Sicherungsfrist wieder aus der Liste gelöscht werden.

Die Seite vermeldet zum einen Rückrufe der Lebensmittelunternehmen als auch Behördenmeldungen über auffälliger Prüfergebnisse. Somit ist sie nur als Ergänzung für weiterläufige Internetportale zu sehen. Fraglich ist die Entscheidungsgewalt der Behörden über die Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen.

Der Dienst basiert auf der Grundlage des Paragraphen 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dieser besagt unter anderem, dass Informationen nach Rücksprache mit den produzierenden Unternehmen an die Öffentlichkeit gelangen. Nach Abwägung der Sachlage erfolgt eine Veröffentlichung. Das kann zur Folge haben, dass schädliche Lebensmittel erst im Handel oder noch später entdeckt werden.

Viele Studien, die zum Beispiel eine gesundheitsschädigende Wirkung von Energy Drinks nachweisen, werden nicht in der Auflistung berücksichtigt. Ebenfalls werden viele Hinweise aus dem vorgelagerten europäischen Lebensmittelfrühwarnsystem erst gar nicht in die Auflistung der Informationsseite veröffentlicht.

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