So funktioniert das Widerspruchstool von Google
17.08.10

Foto: dpa bildfunk
So funktioniert das Widerspruchtool bei “ www.google.de/streetview"
Seit 2008 sind Fahrzeuge von Google durch Deutschlands Straßen gefahren und haben Straßenpanoramen aufgenommen. Die Bilder sollen - wie in anderen Ländern auch - für jeden frei abrufbar ins Internet gestellt werden.
Zuerst geben Sie die Adresse der Internetseite www.google.de/streetview" in Ihren Internetbrowser ein. Sie sollten nicht den häufig genutzten Windows Internet-Explorer nutzen, denn dort kann die Seite nicht angezeigt werden. Dann gelangen Sie zur Webseite von Street View. Über die Zeile ’Unkenntlichmachung beantragen’ gelangen Sie auf die erste Seite des Online-Antrags, der in drei Schritte gegliedert ist.
Im Ersten werden die Nutzungsbedingungen von ’Street View’ erklärt. Man kann nur Gebäude unkenntlich machen lassen, wenn man deren Bewohner oder Besitzer ist.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Falls der Hausbesitzer möchte, dass sein Haus bei dem virtuellen Stadtplan zu sehen ist, ein Mieter aber nicht, entscheidet Google nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz im Zweifel für denjenigen, der den Widerspruch eingelegt hat.
Zuerst geben Sie die Adresse der Internetseite www.google.de/streetview" in Ihren Internetbrowser ein. Sie sollten nicht den häufig genutzten Windows Internet-Explorer nutzen, denn dort kann die Seite nicht angezeigt werden. Dann gelangen Sie zur Webseite von Street View. Über die Zeile ’Unkenntlichmachung beantragen’ gelangen Sie auf die erste Seite des Online-Antrags, der in drei Schritte gegliedert ist.
Im Ersten werden die Nutzungsbedingungen von ’Street View’ erklärt. Man kann nur Gebäude unkenntlich machen lassen, wenn man deren Bewohner oder Besitzer ist.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Falls der Hausbesitzer möchte, dass sein Haus bei dem virtuellen Stadtplan zu sehen ist, ein Mieter aber nicht, entscheidet Google nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz im Zweifel für denjenigen, der den Widerspruch eingelegt hat.
Das Gebäude unkenntlich machen
Wer sich nun gegen die Veröffentlichung von einem Foto seines Hauses entschieden hat, klickt auf die Schaltfläche ’Weiter’ und kommt zu Schritt zwei.Nun sieht man eine Deutschland-Karte. Darüber sind Zeilen, in die man seine Adresse eingibt. Auf der Karte wird dann das Haus zur Adresse aus der Vogelperspektive angezeigt. Nun wird man gebeten, eine virtuelle Markierung in die Mitte des Hausdaches zu ziehen.
Damit bei Google- “Street View“ das richtige Haus unkenntlich gemacht wird, soll der Nutzer weitere Angaben zu dem Haus machen. Zur genauen Identifizierung des Gebäudes – beispielsweise, wie viele Stockwerke das Haus hat.
Als nächstes müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Anschrift eingeben.
Nachdem Sie dann den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigung ihrer Angaben per E-Mail. Die enthält einen Link zu der Website, auf der dann ein Verifizierungscode eingegeben werden muss.
Den Code erhält der Nutzer in einem Brief von Google.
















