Schröder geht auf Schwule und Lesben zu
07.08.12
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) möchte homosexuellen Paaren die gleichen Rechte wie heterosexuellen Paaren einräumen. Foto: dpa bildfunk
Schröder stellt sich hinter CDU-Initiative
Lange Zeit wehrten sich die Politiker der Christlich Demokratischen Union gegen eine steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren. Nun aber unterstützt Familienministerin Kristina Schröder - ebenfalls CDU - eine Initiative von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten, die eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen wollen.
Schröder vergisst dabei nicht, auf die "konservativen Werte" hinzuweisen, die diese Homo-Pärchen ja dann auslebten. "Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte."
Schröder vergisst dabei nicht, auf die "konservativen Werte" hinzuweisen, die diese Homo-Pärchen ja dann auslebten. "Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte."
Kritik kommt von der CSU
Die 13 Bundestagsabgeordneten hatten erklärt, es sei nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden müsse, die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen.Die Unionsfraktion solle nun endlich die steuerliche Gleichstellung als eigene politische Entscheidung umsetzen. Die Abgeordneten wollen ihr Anliegen nach der Sommerpause in die Unionsfraktion einbringen.
Der Vorstoß stößt in der CSU aber auf Kritik. Das sogenannte Ehegatten-Splitting im Steuerrecht entspreche der Verpflichtung des Staates, Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu fördern, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis. Durch eine Ausweitung werde die besondere Stellung von Ehe und Familie in der Gesellschaft weiter untergraben.
Geis warnte, sollte sich die Politik dafür entscheiden, die steuerliche Bevorzugung auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften auszuweiten, müssten auch andere Gemeinschaften einbezogen werden, in denen Menschen Verantwortung füreinander trügen. Als Beispiel nannte Geis, wenn eine Tochter mit ihrer Mutter zusammenlebe und diese pflege oder zwei Schwestern sich einen Haushalt teilten und füreinander daseien.
















