Richter beschlagnahmt Facebook-Account
20.02.12
Ein Reutlinger Richter hat den Facebook-Account eines Verdächtigen beschlagnahmt.Foto: dpa bildfunk
Reutlinger Richter geht neue juristische Wege
Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär. Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Kumpel den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Geschichte schreiben.
Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das - so sagen Experten - gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.
Der junge Mann auf der Anklagebank ist ein typisches Mitglied der Generation Facebook. 'Al Capone' nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass er einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.
Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das - so sagen Experten - gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.
Der junge Mann auf der Anklagebank ist ein typisches Mitglied der Generation Facebook. 'Al Capone' nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass er einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.
In den USA gibt's den Zugriff für Ermittler
Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen."In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht.
Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. "Die deutschen Provider sind da sehr kooperativ - das müssen sie auch sein. Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer", erklärt Schirmbacher.
Das merkt im Moment auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es in Hamburg. Bei Facebook in Deutschland würden nämlich gar keine Daten verarbeitet. Daher müssten sich alle Richter in der Europäischen Union an Facebook in Dublin wenden. Der Richter aus Reutlingen hat jetzt ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt. Das koste aber Zeit und Geld, sagt Ulbricht.

















