NPD-Verbot: Innenminister zögern
08.12.11
Auf der Innenministerkonferenz in Wiesbaden herrscht eine zögerliche Stimmung, was ein erneutes NPD-Verbotsverfahren angeht.Foto: dpa bildfunk
Angst vor Scheitern bei der Union
Die Diskussion um ein neues Verbotsverfahren der NPD kommt ins Stocken. Auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden herrscht eine zögerliche Stimmung, was ein erneutes Verfahren angeht. Die Minister der SPD-geführten Länder sind zwar einheitlich für die Aufnahme des Verbotsverfahrens, die Unions-Kollegen geben sich aber zurückhaltend, da sie die Gefahr eines Scheiterns für zu groß halten.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und andere Unionsminister warnen vor Schnellschüssen. "Wenn man ein solches Verbotsverfahren macht, muss man wissen, dass man es gewinnen muss", sagte Friedrich. "Wenn man nicht gewinnt, wird die NPD triumphieren. Ich habe immer gesagt, das darf auf keinen Fall passieren."
Wahrscheinlich wird die IMK eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auffordern, Kriterien für ein erfolgreiches NPD-Verbot zu entwickeln. Einen Beschluss wird es auf der zweitägigen Konferenz wohl noch nicht geben.
Ein Beschluss der Innenminister wäre zunächst ohnehin nur ein Signal: Nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können einen Verbotsantrag stellen. Die Innenministerkonferenz müsste den Beschluss ohne Gegenstimme fassen, da das Prinzip der Einstimmigkeit gilt.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und andere Unionsminister warnen vor Schnellschüssen. "Wenn man ein solches Verbotsverfahren macht, muss man wissen, dass man es gewinnen muss", sagte Friedrich. "Wenn man nicht gewinnt, wird die NPD triumphieren. Ich habe immer gesagt, das darf auf keinen Fall passieren."
Wahrscheinlich wird die IMK eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auffordern, Kriterien für ein erfolgreiches NPD-Verbot zu entwickeln. Einen Beschluss wird es auf der zweitägigen Konferenz wohl noch nicht geben.
Ein Beschluss der Innenminister wäre zunächst ohnehin nur ein Signal: Nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können einen Verbotsantrag stellen. Die Innenministerkonferenz müsste den Beschluss ohne Gegenstimme fassen, da das Prinzip der Einstimmigkeit gilt.
SPD fordert schnelles Verfahren
Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) kritisierte die skeptische Haltung einiger Länder zu einem neuen Anlauf für ein NPD-Verbot. "Einzelne Landesfürsten der Union, allen voran die Innenminister Hessens und Niedersachsens, haben bisher leider alle Versuche blockiert, ein neues NPD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen", sagte er der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'. Deshalb werde es zunächst keinen einvernehmlichen Beschluss der Innenministerkonferenz dazu geben können. Auch im Bundesrat sei derzeit keine Mehrheit für ein neues Verbotsverfahren in Sicht.Neumann forderte die Bundesregierung auf, den Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. "Bei gutem Willen kann der Antrag auf ein NPD-Verbot noch im ersten Halbjahr 2012 in Karlsruhe eingereicht werden."
Im Jahr 2003 war ein erstes Verbotsverfahren an der Frage der V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung gescheitert. Die Debatte um einen erneuten Vorstoß war durch das Zwickauer Neonazi-Trio, dem zehn Morde angelastet werden, in Gang gekommen. Ein Parteiverbot muss beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
















