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Lemgo: 47 Missbrauchsfälle durch Babysitter?

20.06.12
Der pädophile Babysitter Alexander B. vor dem Landgericht DetmoldAlexander B. muss sich vor dem Landgericht Detmold für seine Taten verantworten. Ihm werden 47 Fälle von Kindesmissbrauch vorgeworfen.

Mann gab sich als Helfer aus, um Sex zu bekommen

Mit einer perfiden Masche hat sich ein 28-Jähriger an Kindern vergangen. Alexander B. aus Lemgo ließ sich von arglosen Eltern als Babysitter engagieren, um deren Nachwuchs zu missbrauchen.

Beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Detmold gab der Pädophile außerdem zu, sich auch den Kindern seiner Lebensgefährtin vergangen zu haben. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft 47 Fälle angeklagt. Jetzt fordert eine Gutachterin, dass sich Alexander B. einer Kastration unterzieht. Nur so könne die Pädophilie behandelt werden.

Der Anklage zufolge hat der Beschuldigte die Taten zwischen 2006 und 2009 begangen. Er habe die Kinder sexuell missbraucht, es sei auch zum Geschlechtsverkehr gekommen. Unter anderem habe er sich an dem 2006 geborenen Sohn seiner damaligen Freundin vergriffen. Als Babysitter habe er einen 2003 und einen 2008 geborenen Jungen missbraucht. Teilweise soll er die Taten gefilmt, fotografiert und die Bilder an Gleichgesinnte verschickt haben.

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Gutachterin empfiehlt Unterbringung in der Psychiatrie

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und verbüßt eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Besitzes von Kinderpornografie. "Er ist letztendlich einfach ein pädophiler Mensch", sagt Anke Reese, die Rechtsanwältin der Nebenklage. Und gibt im Grunde genommen gibt Alexander B. das auch selbst zu. Die Taten hat er gestanden. Er sagt, die Pädophilie liege in seiner Natur.

Das sieht seine Gutachterin, Gerichtspsychiaterin Dr. Nahlha Saimeh genauso: "Die Pädophilie des Angeklagten ist behandelbar, aber definitiv nicht heilbar", sagte sie der 'Bild'-Zeitung. Sie schlägt vor, bei Alexander B. die Therapie mit einer medikamentösen Kastration zu kombinieren. "Nur so kann die Gefährlichkeitsprognose langfristig deutlich gebessert werden. Der Mann bleibt eine Gefahr." Eine Kastration können die Richter nicht erzwingen - der Angeklagte muss zustimmen.

Die Gutachterin empfahl zwar die Unterbringung in der Psychiatrie, ließ allerdings offen, ob der Mann vermindert steuerungsfähig ist. Stimmt Alexander B. einer Kastration zu, dürfte das seine Chance erhöhen irgendwann wieder freizukommen. Rechtsanwältin Reese hofft, dass er nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Das Urteil soll am 4. Juli verkündet werden.

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