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Knapp drei Jahre Haft für Berliner U-Bahn-Schläger

20.09.11
Der Angeklagte wurde in Berlin zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.Der Angeklagte hatte sein Opfer in der Berliner U-Bahnstation Friedrichstraße fast tot getreten.
Foto: dpa bildfunk

18-Jähriger in Berlin verurteilt

Der Schläger vom Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Knapp fünf Monate nach dem brutalen Überfall auf ein zufälliges Opfer verurteilte das Landgericht den 18-Jährigen zu der Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung und Nötigung. Der betrunkene Gymnasiast hatte den heute 30-jährigen Installateur Markus P. in der Nacht zu Ostersamstag mit wuchtigen Tritten gegen den Kopf schwer misshandelt.

Dem ebenfalls angeklagten Nico A. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unterlassener Hilfeleistung auferlegt, innerhalb von drei Monaten einen großen Erste Hilfe Kurs zu machen und ein Zahlung von 250 Euro an die Integrationshilfe e.V. zu leisten.

Bei der Verhandlung zeigte sich der Täter erschrocken über den unfassbaren Angriff. Zum Prozessauftakt vor dem Berliner Landgericht gab sich der 18 Jahre alte Gymnasiast in seinem Geständnis erschüttert: "Meine Tat ist eine Schweinerei und durch nichts zu entschuldigen".

Das Opfer leidet bis heute an den psychischen Folgen des Angriffs. Eine Entschuldigung des Angreifers nahm der 30-Jährige nicht an. Dies sei nur ein taktisches Manöver.

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Ein couragierter Mann aus Bayern zog den Schläger weg

Nach einem psychiatrischen Gutachten war eine verminderte Schuldfähigkeit des Täters nicht ausgeschlossen worden - wegen einer "deutlichen Enthemmung durch Alkohol". Dass die Attacke nicht noch schlimmer endete, ist einem couragierten Mann aus Bayern zu danken. Georg Baur, der an dem Abend als Berlin-Tourist unterwegs war, zog den Schläger weg. Er wurde von dem Freund des Gymnasiasten und dem 18-Jährigen attackiert, bevor das Duo flüchtete. Baur hatte als Zeuge kritisiert, dass ihn kein Passant unterstützt habe

Überwachungskameras hatten die Attacke im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße aufgenommen. Bundesweit lösten die Bilder damals Entsetzen aus und eine neue Debatte über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern. Dass der Gymnasiast von der Untersuchungshaft verschont und nicht wegen versuchten Mordes angeklagt wurde, war öffentlich kritisiert worden.

Torben P. wurde deshalb nur zu einer Jugendstrafe verurteilt, weil er das Schwellenalter nur kurz überschritten hatte. Positiv für ihn war sein bisher unauffälliges Wesen, seine Entwicklung war normal und gradlinig und er wohnte noch bei den Eltern.

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