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Kein Hartz IV mehr für EU-Zuwanderer?

10.03.12
Kein Hartz IV mehr für EU-ZuwandererArbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)
Foto: dpa bildfunk

Bundesarbeitsministerium: "Rechtslage wiederhergestellt"

Immigranten aus EU-Ländern werden in den ersten drei Monaten in Deutschland kein Hartz IV mehr erhalten. Dies geht aus einer Geschäftsanweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Bundesagentur für Arbeit hervor.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte RTL Aktuell Online: "Der Grundsatz für EU-Bürger in Deutschland ist: Wer noch keinen Tag in Deutschland gearbeitet hat, der bekommt zumindest in den ersten drei Monaten auch kein Arbeitslosengeld II. Nach drei Monaten kann selbstverständlich nach den normalen Voraussetzungen Hartz IV beantragt werden, außer der EU-Bürger hält sich zum Zweck der reinen Arbeitssuche in Deutschland auf. Solch ein begrenzter, vorübergehender Leistungsausschluss ist in der EU gang und gäbe."

Deutschland habe im Dezember 2011 mit einem Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) eine Rechtslage wiederhergestellt, die bis zu einem Urteil des Bundessozialgerichts im Oktober 2010 ohnehin gegolten hätte, so die Sprecherin weiter. Nach diesem Urteil hätte es rechtlich unterschiedliche Bedingungen für EU-Bürger unterschiedlicher Nationalität gegeben.

Das hätte absehbar Probleme mit Brüssel gegeben. Deswegen wurde mit dem Vorbehalt die rechtliche Ungleichbehandlung wieder aus der Welt geschafft. Bisher stand die Leistung Zuwanderern aus den 18 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 zu.

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Das Europäische Fürsorgeabkommen

Das Ministerium begründete die Maßnahme mit dem Wunsch, für alle EU-Angehörigen gleiches Recht zu schaffen. So bekamen Spanier und Portugiesen Hartz-IV-Leistungen, Österreicher oder Polen jedoch nicht.

Oppositionsvertreter reagierten mit Unverständnis. "Die Zahl derjenigen Zuwanderer, die direkt nach der Ankunft in Deutschland Hartz IV beantragt haben, geht gegen Null", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, der 'FR'. Die Bundesregierung falle mit Blick auf arbeitswillige Migranten aus der EU "sozialpolitisch auf den Stand vor 1953 zurück".

Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit besteht "eigentlich kein Handlungsbedarf", da Zuwanderung aus EU-Ländern in die deutschen Sozialsysteme bislang nur im Einzelfall aufgetreten sei.

Das Europäische Fürsorgeabkommen wurde 1953 von den Mitgliedern des Europarates unterzeichnet. Es regelt auch den Bezug von Fürsorgeleistungen von Staatsangehörigen, die sich legal im Gebiet eines anderen Unterzeichnerstaates aufhalten. Die Staaten verpflichteten sich, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen Fürsorgeleistungen zu gewähren, die in der Gesetzgebung vorgesehen sind.

Für den Bezug von Arbeitslosengeld II ('Hartz IV) bedeutete dies, dass in Deutschland lebende Ausländer aus einem Staat, der das Abkommen unterzeichnet hat, Deutschen rechtlich gleichgestellt sind. Das EFA haben folgende 18 Staaten unterzeichnet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Nicht-EU-Mitgliedstaaten Island, Norwegen und Türkei.

Die Vorbehaltsmöglichkeit ist im Europäischen Fürsorgeabkommen ausdrücklich vorgesehen.

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