Nachträgliche Sicherungsverwahrung: BGH lässt Täter frei und verschärft die Regelungen
21.08.10

Foto: dpa bildfunk
Hürden für eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung erhöht
In der Frage des Umgangs mit potentiell gefährlichen Straftätern hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen weiteren Schritt gegen die nachträgliche Sicherungsverwahrung unternommen. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' hat der Gerichtshof die Hürden für eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung erhöht.
Damit würde der BGH dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg folgen. Dieser hatte die deutsche Regelung der Sicherungsverwahrung für unrechtmäßig erklärt. Seither wird in Deutschland über den Umgang mit den Entlassenen Straftätern diskutiert.
Der BGH hob die Sicherungsverwahrung für einen 67 Jahre alten Sexualstraftäter auf, der bei der Verurteilung noch keine Sicherungsverwahrung bekommen hatte. Diese war erst nachträglich verhängt worden. Es fehlten "konkrete Hinweise" auf künftige Straftaten. Damit würden das Freiheitsrecht und der Vertrauensschutz des Betroffenen überwiegen, erklärte der BGH laut dem 'Spiegel'. Der Straftäter sei schon vor etwa vier Wochen entlassen worden.
Damit würde der BGH dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg folgen. Dieser hatte die deutsche Regelung der Sicherungsverwahrung für unrechtmäßig erklärt. Seither wird in Deutschland über den Umgang mit den Entlassenen Straftätern diskutiert.
Der BGH hob die Sicherungsverwahrung für einen 67 Jahre alten Sexualstraftäter auf, der bei der Verurteilung noch keine Sicherungsverwahrung bekommen hatte. Diese war erst nachträglich verhängt worden. Es fehlten "konkrete Hinweise" auf künftige Straftaten. Damit würden das Freiheitsrecht und der Vertrauensschutz des Betroffenen überwiegen, erklärte der BGH laut dem 'Spiegel'. Der Straftäter sei schon vor etwa vier Wochen entlassen worden.
Entlassener Sextäter soll Jungen (9) missbraucht haben
Erst gestern wurde bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern ein entlassener Sexualstraftäter einen neunjährigen Jungen missbraucht haben soll. Und das, obwohl er an einem neuen Programm für entlassene Straftäter teilnahm.Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg bestätigte, dass nach einer Anzeige der Eltern des Jungen Haftbefehl gegen den 26-Jährigen erlassen wurde.
Der 'Nordkurier' hatte zuvor berichtet, dass der Mann, der 2008 aus der Haft entlassen wurde, den Neunjährigen am Montag in seine Wohnung gelockt und dort missbraucht haben soll. Zu den gesundheitlichen Folgen für das Kind und der Befragung des Mannes wollte sich die Staatsanwaltschaft noch nicht äußern.
Der mutmaßliche Täter unterlag nach Angaben des Schweriner Justizministeriums einer "engmaschigen Kontrolle durch Bewährungshelfer, Polizei und Staatsanwaltschaft". Es habe seit der Entlassung Mitte 2008 keine Beschwerden gegeben. Das Konzept beinhalte aber keine allgemeingültigen Regeln, sagte ein Ministeriumssprecher in Schwerin auf die Frage, wie oft sich der Mann denn hatte melden müssen. Dies müsse individuell abgestimmt werden.
Der Mann hatte im Rahmen der Führungsaufsicht aber auch die Auflage, sich von Kindern fernzuhalten, sagte eine Sprecherin des Landgerichtes der Zeitung. Bis Anfang der Woche habe sich der 26-Jährige immer an die Auflagen gehalten. "Es gab bis dato keine Auffälligkeiten."
Bestätigt sich der Verdacht, wäre das Modell 'FoKuS' (Für optimierte Kontrolle und Sicherheit) in diesem Fall gescheitert. Das Konzept des Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern regelt die Überwachung von entlassenen Straftätern – derzeit unterliegen 27 rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter der FoKuS-Kontrolle.
Weil die dauerhafte Überwachung aller als gefährlich eingestuften Haftentlassenen nicht möglich ist, fordert die Polizeigewerkschaft nun erneut, deren Namen im Internet zu veröffentlichen.
















