Fluterschen-Skandal: Täter ist flüchtig
27.12.11
Sevket A. bei seiner Verhandlung im Landgericht KoblenzFoto: dpa bildfunk
Täter setzte sich vermutlich in die Türkei ab
Der wegen Vergewaltigung verurteilte Sevket A. befindet sich seit sechs Wochen auf der Flucht. Seine Tat steht im Zusammenhang mit dem Missbrauchs-Skandal von Fluterschen. Er gilt als Mittäter, weil er die damals 16-jährige Tochter des Haupttäters Detlef S. missbraucht und vergewaltigt haben soll. Das Landgericht Koblenz hatte ihn zu mehrjähriger Haft verurteilt.
Vor knapp sechs Wochen hätte Sevket A. seine Haftstrafe antreten müssen. Einem Bericht der 'Rhein-Zeitung‘ zur Folge, vermutet die Staatsanwaltschaft, dass der ehemalige Dönerbudenchef in sein Heimatland Türkei geflohen sein könnte. Der 64-Jährige ist zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Sollte er es wirklich in die Türkei geschafft haben, stehen die Chancen auf eine Auslieferung schlecht. "Die Türkei liefert ihre Staatsangehörigen nicht aus“, sagte Oberstaatsanwalt Hund dem Blatt.
Vor knapp sechs Wochen hätte Sevket A. seine Haftstrafe antreten müssen. Einem Bericht der 'Rhein-Zeitung‘ zur Folge, vermutet die Staatsanwaltschaft, dass der ehemalige Dönerbudenchef in sein Heimatland Türkei geflohen sein könnte. Der 64-Jährige ist zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Sollte er es wirklich in die Türkei geschafft haben, stehen die Chancen auf eine Auslieferung schlecht. "Die Türkei liefert ihre Staatsangehörigen nicht aus“, sagte Oberstaatsanwalt Hund dem Blatt.
Sevket A. saß nicht in U-Haft
Der Verurteilte hat die Tat über seine Anwältin zugegeben. Er ist einer von drei Männern, die Detlef S. Geld für Sex mit seinen Töchtern bezahlt haben. Detlef S. sitzt seit März in Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Ihm wurde hundertfacher Missbrauch an seinen Kindern zur Last gelegt. Mit seiner Stieftochter zeugte er acht Kinder.Im Gegensatz zum Haupttäter, sah die Staatsanwaltschaft bei Sevket A. keine Fluchtgefahr. Er musste nicht in Untersuchungshaft. Mit der momentanen Flucht macht sich der Türke nicht weiter strafbar. Ein Nichtantritt einer Haftstrafe sei keine Straftat, so der Oberstaatsanwaltschaft zur 'Rhein-Zeitung‘.
















