Gemeinsames Sorgerecht: Mehr Rechte für ledige Väter
26.10.12
Ledige Väter sollen leichter das gemeinsame Sorgerecht erhalten.Foto: dpa bildfunk
Nur noch das Wohl des Kindes entscheidend
Gute Nachricht für alle ledigen Väter: Das Bundeskabinett hat eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern beschlossen. Dadurch sollen Väter ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter einfacher durchsetzen können. Dagegen kann jetzt nur noch das Wohl des Kindes stehen – und nicht mehr der Wille der Ex-Partnerin.
Damit zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus mehreren eindeutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichtes. In den Urteilen war die deutliche Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern in Sorgerechtsfragen beanstandet worden.
"Leitbild des Entwurfs ist, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Kabinettsentscheidung. Für ein Kind seien grundsätzlich beide Eltern wichtig und es solle nach Möglichkeit auch beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.
Damit zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus mehreren eindeutigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichtes. In den Urteilen war die deutliche Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern in Sorgerechtsfragen beanstandet worden.
"Leitbild des Entwurfs ist, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Kabinettsentscheidung. Für ein Kind seien grundsätzlich beide Eltern wichtig und es solle nach Möglichkeit auch beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.
Sogar alleiniges Sorgerecht für den Vater möglich
Rund jedes dritte Kind in Deutschland wird heute von einer unverheirateten Mutter geboren. 1995 waren dies erst 15 Prozent. Das neue Sorgerecht gilt nach Inkrafttreten auch rückwirkend. Unter Rot-Grün war unverheirateten Paaren bereits Anfang 2000 zugebilligt worden, bei Geburt eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Der Europäische Gerichtshof wie auch das Verfassungsgericht verlangten auch eine Regelung für Altfälle.Leutheusser-Schnarrenberger sagte, mit der jetzt auf den Weg gebrachten Neuregelung werde ledigen Vätern der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder vereinfacht. Mit einem Antrag beim Familiengericht kann der Vater die Mitsorge beantragen. Äußert sich die Mutter innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird die Mitsorge laut Gesetzentwurf in einem vereinfachten Verfahren gewährt.
Die gemeinsame Sorge sei nur dann zu versagen, wenn sie dem Kindeswohl widerspricht, heißt es in der Gesetzesbegründung. Auch nicht miteinander verheiratete Eltern sollten im Interesse ihres Kindes an einer einvernehmlichen, gemeinsamen Sorge interessiert sein. Kommt eine solche gemeinsame Sorge wegen schwerwiegender Gründe nicht in Betracht, kann das Gericht unter Umständen auch dem Vater das alleinige Sorgerecht zusprechen - wenn dies "dem Wohl des Kindes am besten entspricht".
















