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Gewährleistung: Viele Händler wimmeln Kunden trotz Anspruch ab

25.09.12
Garantie,Umtausch,Reklamation,GewährleistungNicht jeder Händler in Deutschland nimmt Reklamationen selbstverständlich entgegen.
Foto: dpa bildfunk

Händler muss sich mit dem Hersteller auseinandersetzen

Vor zwei Jahren einen neuen Flat-Screen für viel Geld gekauft – plötzlich gibt das gute Ding den Geist auf oder hat hier und da schon die ersten Macken. Der erste Gedanke, der einem dann in den Kopf schießt: Ab in den Laden und reklamieren. Nicht umsonst kann jeder das Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen. Doch leider, das mussten die Tester der Bundesverbraucherzentrale jetzt erfahren, scheren sich viele Händler meist nicht um die Probleme der Kunden. Vor allem die großen Discounter wimmeln Beschwerden oft ab.

Normalerweise ist die Sachlage klar: Bei einer Rückgabe oder Reklamation muss sich der Händler mit dem Hersteller der Ware auseinandersetzen und eine Lösung im Sinne des Käufers organisieren. Oft wird allerdings versucht, den Schaden auf den Kunden abzuwälzen, damit der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten tragen muss.

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Verbraucherschützer testeten sechs Einzelhändler

Das heißt also: Will ein Kunde den defekten Fernseher innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf umtauschen oder reparieren lassen, muss der Verkäufer den Vorgang bezahlen. Passiert der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf, muss der Kunde den Schaden sogar lediglich nachweisen – nicht wann und warum dieser entstanden ist.

Die Verbraucherschützer haben sechs Einzelhändler getestet: 'Aldi Nord' und 'Aldi Süd', 'Lidl', 'Obi', 'Media Markt' und 'real'. Schwachstellen gab es vor allem bei den Discountern. Steckt Kalkül dahinter? Der Handel wehrt sich gegen die Vorwürfe.

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