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Fußfessel für gefährliche Straftäter

30.07.10

Foto: dpa bildfunk

Urteil mit fatalen Folgen

In Hamburg läuft ein als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter frei herum - Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte festgelegt, dass eine Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden kann. Das EGMR-Urteil betrifft eine ganze Reihe von Häftlingen, die nun vor Oberlandesgerichten ihre Freilassung durchsetzen.

Einige von ihnen sind bereits frei, so auch der Hamburger Sexualstraftäter: Der 53-Jährige war fast 30 Jahre in Baden-Württemberg eingesperrt, nun lebt er in der Hansestadt. Nach Protesten von Anwohnern musste er seine Unterkunft in wenigen Tagen bereits drei Mal wechseln. Der Mann wird rund um die Uhr von der Polizei bewacht - eine aufwendige und teure Maßnahme.

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Heiße Diskussion über Umgang mit Straftätern

Über den Umgang mit entlassenen Schwerverbrechern ist nun eine heftige Debatte entbrannt. Im Bundesjustizministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) laufen Überlegungen, den Tätern elektronische Fußfesseln anzulegen. Das niedersächsische Justizministerium zeigt sich grundsätzlich offen dafür, die Sicherungsverwahrung sei aber nicht zu ersetzen, sagte ein Sprecher des CDU-geführten Ministeriums in Hannover.

Auch andere Rechts- und Innenpolitiker der Union halten den alleinigen Einsatz von Fußfesseln - besonders im Fall von Sexualstraftätern und Kinderschändern - für nicht ausreichend. Sie fordern ein Instrument der nachträglichen Sicherheitsunterbringung, das mit dem Urteil des EGMR vereinbar ist. Keine Chance, sagt Leutheusser-Schnarrenberger. Das Urteil sei bindend: "Für Altfälle, die jetzt von dem Urteil des EGMR betroffen sind, kann es nicht rückwirkend eine erneute Sicherungsverwahrung geben."

Die Ministerin strebt zukünftig an, die Sicherungsverwahrung schon im Urteil vorbehaltlich zu formulieren. Eine nachträgliche Anordnung lehnt sie ab. Reichlich Zündstoff für ihr Treffen mit Vertretern der Länder in der kommenden Woche.

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