Ehrendoktor im Internet kaufen? Vorsicht, heikle Grauzone!
28.06.12
Ein Doktorand setzt sich bei der Titelverleihung den Doktorhut auf.Foto: dpa bildfunk
Dubiose Händler bieten Titel zum Schnäppchenpreis
Nelson Mandela hat über 50, der Dalai Lama 43, Helmut Kohl mehr als 20, Robert De Niro und Joschka Fischer nur einen. Die Rede ist vom Ehrendoktortitel. Studium und Promotion sind - im Gegensatz zum akademischen Doktorgrad - nicht erforderlich. Vielmehr ist es eine Würdigung für Menschen, die sich durch besondere wissenschaftliche Verdienste hervorgetan haben - oder 39 Euro an 'Groupon‘ überwiesen haben.
Bei dem Gutscheinportal konnten Nutzer kirchliche Ehrendoktoren oder Ehrenprofessuren der 'Miami Life Development Church‘ (MLDC) erwerben - für nur 39 statt 110 Euro inklusive Urkunde. Ein echtes Schnäppchen! Zwar gibt es die Würden bei der amerikanischen Freikirche nur in so bizarren Bereichen wie Exorzismus, Feng Shui, Aromatherapie oder Ufologie, trotzdem war die Resonanz im Netz groß: Nach nur zwei Tagen hatten 1.900 Käufer zugeschlagen.
So weit, so illegal, so der Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum zu RTLaktuell.de. Denn Titel - auch solche, die akademischen Graden ähnlich sind - dürfen laut Hochschulgesetz der Bundesländer ausschließlich verliehen, nicht aber gegen Geld veräußert werden. Damit hat sich 'Groupon‘ als Verkäufer strafbar gemacht. Die MLDC selbst verschleiert den Kauf offiziell unter dem Deckmantel der Spende. Doch "die bewusst gewählte Falschbezeichnung ändert nichts an der Verbotenheit", so Birnbaum.
Richtig kritisch wird es für den Käufer solcher Titel, wenn er seinen Doktor h.c. (honoris causa) auf Briefpapier, Visitenkarte und Klingelschild drucken will, denn spätestens jetzt bewegt er sich selbst in einer gefährlichen Grauzone. Das Hochschulgesetz der Bundesländer verbietet nämlich außerdem "das Führen von Graden, die durch Kauf erworben wurden", erklärt Anwalt Birnbaum. Das gilt auch für gekaufte kirchliche Würden, und zwar dann, wenn sie so getragen werden, dass sie mit einem "echten" akademischen Grad verwechselt werden könnten.
Schreibe ich also 'Dr. Max Mustermann‘ in meinen Briefkopf, drohen eine Geldbuße oder sogar ein Jahr Freiheitsstrafe. Die "richtige" Schreibweise wäre 'Dr. h.c. Max Mustermann of Ufology, (MLDC/USA)‘. Aber das klingt weder besonders repräsentativ, noch macht es den eigentlichen Kauf legaler. Was bleibt ist ein wertloser Wisch von einer dubiosen Freikirche, der allenfalls als Partygag herhalten kann und seinem Besitzer im Zweifel richtig Ärger einhandelt.
Bei dem Gutscheinportal konnten Nutzer kirchliche Ehrendoktoren oder Ehrenprofessuren der 'Miami Life Development Church‘ (MLDC) erwerben - für nur 39 statt 110 Euro inklusive Urkunde. Ein echtes Schnäppchen! Zwar gibt es die Würden bei der amerikanischen Freikirche nur in so bizarren Bereichen wie Exorzismus, Feng Shui, Aromatherapie oder Ufologie, trotzdem war die Resonanz im Netz groß: Nach nur zwei Tagen hatten 1.900 Käufer zugeschlagen.
So weit, so illegal, so der Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum zu RTLaktuell.de. Denn Titel - auch solche, die akademischen Graden ähnlich sind - dürfen laut Hochschulgesetz der Bundesländer ausschließlich verliehen, nicht aber gegen Geld veräußert werden. Damit hat sich 'Groupon‘ als Verkäufer strafbar gemacht. Die MLDC selbst verschleiert den Kauf offiziell unter dem Deckmantel der Spende. Doch "die bewusst gewählte Falschbezeichnung ändert nichts an der Verbotenheit", so Birnbaum.
Richtig kritisch wird es für den Käufer solcher Titel, wenn er seinen Doktor h.c. (honoris causa) auf Briefpapier, Visitenkarte und Klingelschild drucken will, denn spätestens jetzt bewegt er sich selbst in einer gefährlichen Grauzone. Das Hochschulgesetz der Bundesländer verbietet nämlich außerdem "das Führen von Graden, die durch Kauf erworben wurden", erklärt Anwalt Birnbaum. Das gilt auch für gekaufte kirchliche Würden, und zwar dann, wenn sie so getragen werden, dass sie mit einem "echten" akademischen Grad verwechselt werden könnten.
Schreibe ich also 'Dr. Max Mustermann‘ in meinen Briefkopf, drohen eine Geldbuße oder sogar ein Jahr Freiheitsstrafe. Die "richtige" Schreibweise wäre 'Dr. h.c. Max Mustermann of Ufology, (MLDC/USA)‘. Aber das klingt weder besonders repräsentativ, noch macht es den eigentlichen Kauf legaler. Was bleibt ist ein wertloser Wisch von einer dubiosen Freikirche, der allenfalls als Partygag herhalten kann und seinem Besitzer im Zweifel richtig Ärger einhandelt.
USA: Jeder kann eigene Kirche gründen
Doch wie kommt es, dass die MLDC wahllos kirchliche Ehrendoktorgrade vergeben kann? Der Grund liegt im amerikanischen Rechtssystem begraben: In den USA existieren keine Auflagen für die Gründung einer Kirche. Im Prinzip kann also jeder seine eigene gründen, was dann bisweilen zu so grotesken Auswüchsen wie der ‚Church of SpongeBob‘ führt.Diese "Kirchen" dürfen die Ehrendoktorwürden legal verhökern - und damit fleißig "Spendengelder" kassieren. "Wer diese Bezeichnung in Amerika führen möchte, wird dies im Zweifel ohne Weiteres und ohne jede strafrechtliche Konsequenz tun können", sagt Dr. Christian Birnbaum. "Das ändert aber nichts daran, dass das in Deutschland verboten ist." Wer einen Ehrendoktor haben will, muss also wohl oder übel auch in Zukunft den steinigen aber legalen Weg gehen, den zuvor schon Mandela, der Dalai Lama und Kohl beschritten haben.
















