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Bundestagsserver: Anonymous prahlt mit misslungenem Hack

08.02.12
Bundestagsserver: Anonymous prahlt mit misslungenem HackDieses geheime Dokument aus dem Kundus-Untersuchungsausschuss will Anonymous 'gehackt' haben - doch es war längst öffentlich zugänglich.
Foto: Screenshot

Proteste gegen ACTA-Abkommen weiten sich aus

Wirbel um einen angeblichen Hackerangriff auf als geheim eingestufte Bundestagsunterlagen: Die Hackergruppe Anonymous lud Dokumente aus dem Kundus-Untersuchungsausschuss vom Bundestagsserver und prahlte damit im Netz - dumm nur: Die Dateien waren längst nicht mehr geheim, sondern öffentlich für jeden einsehbar. Der Angriff der Hacker-Gruppe steht in Zusammenhang mit den aktuellen Protesten im Internet gegen das internationale Handelsabkommen ACTA, welches Verstöße gegen Urheberrechtsverletzungen eindämmen soll. Auch Polen und Tschechien wurden bereits von Anonymous angegriffen.

Die von Anonymous veröffentlichten Kundus-Dokumente sollen bereits alle öffentlich über den Abschlussbericht im Internet zugänglich gewesen sein, wie die Pressestelle des Bundestags mitteilte. "Die Liste der Dokumente ist im Dokumentenverzeichnis ab Seite 460 aufgeführt", teilte der Bundestag mit. In der Tat gelangt man von dort auf angeblich gehackte Dokumente - etwa den Bericht der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission 'Afghanistan Independent Human Rights Commission' mit einer Namensliste von 102 Todesopfer des Luftangriffs. "Unter den Dokumenten befinden sich auch solche, die ursprünglich als 'geheim' oder 'vertraulich' eingestuft waren", erläuterte der Bundestag. Der Kundus-Ausschuss hatte einen von der Bundeswehr initiierten Luftangriff in Afghanistan untersucht, bei dem nach Erkenntnissen der Bundeswehr 91 Menschen getötet und 11 verletzt worden waren.

"Wenn der Deutsche Bundestag schon so mit eigenen Daten und Dokumenten umgeht, was passiert mit den Daten der Bürger?", prahlte die Hacker-Gruppe bei der Veröffentlichung der vermeintlich geheimen Daten. Dann verweisen die Urheber mit einem ironischen Kommentar auf den Zusammenhang zu ACTA.

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Anonymous griff auch Polen und Tschechien an

Die Hacker-Gruppe hatte bereits in den letzten Tagen mehrere erfolgreiche Attacken auf Regierungen ausgeübt, die ACTA unterstützen. Um das internationale Handelsabkommen ist im Netz ein heftiger Konflikt entbrannt. In Deutschland war es lange ruhig um das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen), das im Januar von der EU unterzeichnet wurde. Jetzt aber mobilisieren die Gegner für Samstag zu Demonstrationen. Sie sehen in ACTA eine Gefahr für die Freiheit im Internet. Die Befürworter halten ACTA für wichtig, um Verstöße gegen Urheberrechtsverletzungen einzudämmen.

So behandelt Abschnitt 5 des Vertragswerks die "Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt". Jeder Unterzeichnerstaat habe in seinem eigenen Rechtsbereich für eine wirksame Strafverfolgung und Abschreckung zu sorgen. Internet-Provider sollen Daten wie die IP-Adresse herausrücken, die bei Verstößen eine Identifizierung von Personen ermöglichen. Inhaber von Urheberrechten können dann ihre Ansprüche juristisch durchsetzen. Ferner sollen Maßnahmen gegen die Umgehung von Kopierschutztechniken ergriffen werden.

Zu den 37 Staaten, die das Abkommen vereinbart haben, zählen unter anderem die 27 EU-Mitglieder, die Schweiz, die USA und Japan. Deutschland hatte ACTA bislang aus formalen Gründen noch nicht unterzeichnet - was aber nach Informationen aus dem Auswärtigen Amt in Kürze nachgeholt werden soll. In Polen und Tschechien wurde hingegen die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten vorerst ausgesetzt. "Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass die bürgerlichen Freiheiten und der freie Zugang zu Informationen in irgendeiner Weise bedroht sind", erklärte der tschechische Ministerpräsident Petr Necas.

Vor der überraschenden Ankündigung des Regierungschefs hatten Anonymous-Hacker eine Liste mit privaten Informationen zu allen Mitgliedern der Regierungspartei ODS entwendet und spielten sie tschechischen Zeitungen zu. Zuvor hatten die Hacker in Polen unter anderem die Internetseiten des Regierungschefs und des Parlaments lahmgelegt.

Die Bedenken zu ACTA werden in der Bundesregierung nicht geteilt. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer, betont Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

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