Bayern hat ausgequalmt
02.08.10

Foto: dpa bildfunk
Striktes Nichtraucher-Gesetz tritt in Kraft
In Bayerns Gaststätten und Diskotheken ist am Samstagabend der letzte Glimmstängel verglüht: Pünktlich zum 1. August gilt im südlichsten Bundesland das härteste Anti-Rauchgesetz. Weder in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Kneipen und Bars noch in Bier- und Festzelten wird der Griff zur Zigarette noch geduldet. Unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes hatte Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) und der Hauptinitiator des Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger, Wirte und Raucher eindringlich dazu aufgerufen, das Rauchverbot strikt zu befolgen.
Nach jahrelangem Hin und Her hatten sich die Bayern in einem Volksentscheid am 4. Juli für ein solch striktes Verbot entschieden. "Und das gilt es jetzt für alle zu respektieren - damit endlich einmal Friede einkehrt", sagte Söder. "Es ist gut, dass damit eine langjährige und schwierige Diskussion endlich zum Abschluss kommt."
Nach jahrelangem Hin und Her hatten sich die Bayern in einem Volksentscheid am 4. Juli für ein solch striktes Verbot entschieden. "Und das gilt es jetzt für alle zu respektieren - damit endlich einmal Friede einkehrt", sagte Söder. "Es ist gut, dass damit eine langjährige und schwierige Diskussion endlich zum Abschluss kommt."
Eine Ausnahme von der Regel
Raucherklubs wird es nach Worten Söders auf keinen Fall mehr geben. Tricksereien von Wirten sollen nicht geduldet werden. "Da mache ich mir überhaupt keine Sorgen. Die Ordnungsbehörden werden sehr genau darauf achten, ob das Gesetz strikt eingehalten wird." Um dem Gesetz Nachdruck zu verleihen, werden Verstöße mit Bußgeldern von 5 bis 1.000 Euro geahndet. Missachtet ein Wirt die neue Regelung, kann er zudem seine Konzession verlieren. In Städten wie München wird zur Überwachung des Rauchverbots in der Gastronomie aber keine eigene Raucherpolizei eingesetzt.Nur eine Ausnahme vom Rauchverbot in der Gastronomie gibt es: Bei privaten Feiern in Gaststätten, also etwa bei Taufen oder Hochzeiten, darf auch weiter gequalmt werden - das sehen die aktuell erlassenen Detailregelungen des Gesundheitsministeriums zu dem neuen Gesetz vor. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten dies teils scharf kritisiert und angekündigt, die Ausnahmeregelung juristisch zu überprüfen. Söder wies Vorwürfe, die Ausnahmeregelung sei gesetzeswidrig, zurück. "Wir haben uns absolut an den Gesetzentwurf gehalten, haben eins zu eins den Willen des Volkes umgesetzt und zudem eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs beachtet."
















