Hartz IV verfassungswidrig – und jetzt?
19.05.10

Foto: dpa bildfunk
Hartz IV ist verfassungswidrig – das haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Doch was heißt das jetzt? Deutschland diskutiert über das Urteil und in der Politik ist eine Debatte über den Sinn und Unsinn von Hartz IV entbrannt.
Innenminister Thomas de Maizière bezeichnete das Urteil als „übertrieben“. Es zeige eine „problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalisierung“, sagte er der ‚Bild.’
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen begrüßte hingegen die Entscheidung der Karlsruher Richter als Chance für Kinder. Sie verteidigte die Reform. Die Ziele seien im Grunde richtig, sagte sie im ‚Deutschland Radio Kultur’. Allerdings sei vieles „hastig, schlampig und im Detail nicht sehr fair und gerecht gemacht“ worden.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Ist das gerecht? Brauchen Kinder weniger als Erwachsene? Die 'Süddeutsche Zeitung' führt hierzu ein kurioses Beispiel auf, es macht den Missstand deutlich: Säuglingen stehen rein rechnerisch 11,90 Euro im Monat für Tabak und Alkohol zu, Windeln sind jedoch nicht vorgesehen. Das ist nur ein Beispiel, wer sucht, findet sicher mehr.
Innenminister Thomas de Maizière bezeichnete das Urteil als „übertrieben“. Es zeige eine „problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalisierung“, sagte er der ‚Bild.’
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen begrüßte hingegen die Entscheidung der Karlsruher Richter als Chance für Kinder. Sie verteidigte die Reform. Die Ziele seien im Grunde richtig, sagte sie im ‚Deutschland Radio Kultur’. Allerdings sei vieles „hastig, schlampig und im Detail nicht sehr fair und gerecht gemacht“ worden.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro). Ist das gerecht? Brauchen Kinder weniger als Erwachsene? Die 'Süddeutsche Zeitung' führt hierzu ein kurioses Beispiel auf, es macht den Missstand deutlich: Säuglingen stehen rein rechnerisch 11,90 Euro im Monat für Tabak und Alkohol zu, Windeln sind jedoch nicht vorgesehen. Das ist nur ein Beispiel, wer sucht, findet sicher mehr.
Nicht nur Geld – auch Sachleistungen
Von der Leyen sprach sich dafür aus, für Kinder aus Hartz IV-Familien nicht nur über Geld, sondern auch Sachleistungen nachzudenken.Es werden auch Stimmen laut, die eine Grundsatzreform fordern. Horst Seehofer zum Beispiel nannte Hartz IV den „größten Murks seit der deutschen Einheit“. Das müsse einer „Generalrevision unterzogen“ werden. Oppositionspolitiker und Sozialverbände schlagen in dieselbe Kerbe. „Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte“, äußerte sich etwa der designierte Linken-Vorsitzende Klaus Ernst.
Die FDP will das Konstrukt Hartz IV abschaffen und dafür ein Bürgergeld einführen. Die Neuberechnung der Hartz IV-Sätze sei ein guter Anlass, um „über die Reform des Sozialtransfers als Ganzes zu sprechen. Eilige Reparaturen helfen uns nicht weiter“, sagte FDP-Vize Andreas Pinkwart der ‚Passauer Neuen Presse’. "Das Bürgergeld soll vielmehr die Anreize erhöhen, wieder Arbeit aufzunehmen. Wer arbeitsfähig ist, erhält sein Bürgergeld über die Finanzämter, die es als Negativsteuer berechnen." Wer aus eigener Kraft kein Einkommen erziele, erhalte das Bürgergeld bedarfsabhängig direkt über die Kommunen.
Die Regierung muss nun erstmal die Hausaufgaben machen, die ihnen die Karlsruher Richter aufgetragen haben. Deadline dafür ist Ende des Jahres. Ursula von der Leyen krempelt die Ärmel schon mal hoch, denn sie ist sich im Klaren: „Der Zeitdruck ist exorbitant hoch“.
Bis dahin müssen Empfänger von Hartz IV mit dem bestehenden Satz hinkommen. Welche Zuschüsse zusätzlich zum Regelsatz beantragt werden können, können Sie hier nachlesen (s. Links)












