Neues Urteil des Bundesgerichtshofs Wollen Sie ein Auto verkaufen? Das sollten Sie wissen
Verbraucher können sich freuen: Der Bundesgerichtshof hat sich für eine Beweisumkehr im Schadensfall entschieden. Das bedeutet: Falls zum Beispiel kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens ein Schaden auftritt, muss nun der Verkäufer nachweisen, dass der Wagen beim Kauf in Ordnung war. Andernfalls ist ab jetzt der Verkäufer zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.