Politikwissenschaftler Albrecht von Lucke Wahlrechtsreform: Was ist dann unsere Stimme dann noch wert?
Nach einem langen und erbitterten Streit entscheidet der Bundestag über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Das Vorhaben wird von Union und Linkspartei strikt abgelehnt. Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden.
Erreicht werden soll die Verkleinerung des Parlaments, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Nach den neuen Regeln kann es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Zudem soll die sogenannte Grundmandatsklausel entfallen.