Keine Unterbringung in Psychiatrie Tatverdächtiger wird dem Haftrichter vorgeführt
Nach der tödlichen Amokfahrt mit einem Auto in der Trierer Innenstadt kommt der dringend tatverdächtige Mann in Untersuchungshaft. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes. Die Justizbehörde musste daher entscheiden, ob sie Untersuchungshaft beantragt oder die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.