Übergewinne werden abgeschöpft Sondersteuer für Öl- und Gasunternehmen
Das Bundesfinanzministerium will offenbar Übergewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einem Steuersatz von 33 Prozent besteuern. Ganz freiwillig erfolgt der Schritt nicht, die Sonderabgabe für Öl- und Gasunternehmen wird auf Druck der EU eingeführt.