Zu freizügig für Bundeswehr So darf sich Soldatin offenbar nicht zeigen
Was geht den Arbeitgeber eigentlich das Sexleben seiner Mitarbeiter an? Anscheinend gar nicht so wenig – denn eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltender gestalten. Das entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
Was geht den Arbeitgeber eigentlich das Sexleben seiner Mitarbeiter an? Anscheinend gar nicht so wenig – denn eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin muss ihren privaten Auftritt auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltender gestalten. Das entschied der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.