Mord an Greta (†3) aus Viersen Erzieherin Sandra M. zu lebenslanger Haft verurteilt
Die Mörderin der kleinen Greta muss lebenslang ins Gefängnis. Die Tat sei als besonders verwerflich anzusehen. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, weil die Angeklagte ihre Taten in einem besonders geschützten Raum begangen hat. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte Sandra M., weil sie dem zweijährigen Kind während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt hat, so dass es nicht mehr atmen konnte. Greta starb zwei Wochen später im Krankenhaus, einen Tag nach ihrem dritten Geburtstag.