Das Amt meint es tatsächlich ernst! Achtjähriger soll Tausende ans Jobcenter zahlen
RTL-Reporterin Wiebke Wittneben erreicht ein scheinbar völlig absurder Hilferuf: das Jobcenter verlangt über 3.000 Euro von einem Achtjährigen! Als der Vater nachfragt, warum, heißt es, dass man ihm aus Datenschutzgründen nichts sagen dürfe. Wie es zu der Geldforderung gekommen ist und ob das wirklich sein kann, sehen Sie im Video.
Dieser Hilferuf eines Zuschauers macht mich sprachlos. In der Mail schreibt er: sein 8-jähriger Sohn soll 3.250 Euro ans Jobcenter zahlen.
„Ich kann das nicht glauben, Sie vielleicht auch nicht, deswegen: da muss ich mal mehr wissen.“
Wenig später bin ich mit dem Vater zum Videotelefonat verabredet. Gern würde er sein Gesicht zeigen, erzählt mir der 36-jährige – doch aus rechtlichen Gründen, werden wir alle Beteiligten unkenntlich machen. Den Vater nennen wir Stefan.
„Was ist denn da passiert?“
„Ich habe einen Brief bekommen vom Hauptzollamt, darin heißt es dass mein Sohn 3.250,11 Euro Schulden hat. Ich dachte das wär ein Witz, hab die dann angerufen. Die sagten; das ist alles so richtig und sie wissen auch wie alt mein Sohn ist. Dann habe ich mich ans Jobcenter gewandt, weil die Forderung ja von denen kam. Aber die sagen: ich bekomm keine Auskunft! + Laut dem Datenschutz ist das alles nicht möglich.“
Der Vater bekommt dann doch noch heraus: Offenbar hat die Mutter nach der Trennung zu viele Sozialleistungen beansprucht. Die will das Amt jetzt bei dem Kind eintreiben. Das klingt für mich weiterhin völlig absurd.
„Ein Glück bin ich die nächsten Tage eh mit einer Rechtspflegerin verabredet und ich hoffe, dass sie mir den Fall besser einschätzen kann. Denn sowas hab ich bisher noch nie gehört!“
Astrid Leonhardt war, vor Ihrer Rente, stellvertretende Jugendamtsleiterin – sie hat quasi schon alles erlebt. Aber einen solchen einen Fall auch noch nicht.
„Kommt das häufig vor?“
„Nein, überhaupt nicht. Es ist ein ganz, ganz blödes Konstrukt hier, weil das Kind auch in der Obhut gewechselt hat und weil er jetzt die Sachen regeln muss und keine Möglichkeit hat an die daten zu kommen.“
„Was können wir denn jetzt dem Vater raten?“
OT Astrid Leonhardt, ehemalige Rechtspflegerin
„Er muss es jetzt erstmal über die Mutter versuchen. Ja. Und wenn die sagt, sie hat nichts mehr, dann soll er sie animieren, dass sie aufs Jobcenter zugeht und das noch mal anfordert. Anders funktioniert es nicht.“
Ich will verstehen, wie es so weit kommen konnte. Rückblick: die Eltern trennten sich als der Sohn drei Jahre alt war. Es soll angeblich viel Streit gegeben haben, so Stefan. Der Sohn blieb bei der Mutter. Doch irgendwann merkt der Vater, so erzählt er mir, dass es dem Kleinen dort offenbar nicht gut gehen soll…
Wie sehr ihn das noch heute mitzunehmen scheint, spüre ich bei unserem Gespräch als ich ihn später persönlich treffen werde…
„Da hat mein Sohn erzählt, dass es Tage gab, da gab‘s nur eine Tütensuppe. 1, maximal 2 Tütensuppen den ganzen Tag.“
Angeblich soll dann ein neuer Freund der Mutter handgreiflich geworden sein, erzählt er unter Tränen.
„Mich macht so traurig dran, weil ich mir geschworen hab, mein Sohn soll sowas niemals erfahren! Ich war nicht in der Lage sowas zu verhindern (schluchz) Ich war nicht in der Lage es zu verhindern. Aber wie soll ich in der Lage gewesen sein, ich hab von nichts gewusst.“
Ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist, wissen wir nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. -- Ich spüre, dass die seltsame Zahlungsaufforderung offenbar das Ergebnis eines heftigen Kinderschicksals ist. Als sein Sohn 7 ist, holt Stefan ihn endgültig zu sich. Die Eltern einigen sich, wie sie gemeinsam für ihn sorgen wollen – doch daran soll sich die Mutter angeblich nicht halten, so Stefan. Vereinbarte Treffen sage sie kurzfristig ab.
„Sie liebt ihr Kind auf ihre Art und Weise, sag ich immer. Sie liebt ihn, wenn sie gerade Zeit hat ihn zu lieben.“
Zurück ins Jetzt: zu dieser absurd erscheinenden Forderung von über 3.000 Euro an seinen 8-jährigen Sohn. Das Problem: wir brauchen dringend die Bescheide, sonst können wir keinen Anwalt einschalten. Ich habe selbst beim Jobcenter nachgehakt, und diese Antwort bekommen:
„Der von Ihnen angesprochene Vorgang ist faktisch korrekt. (…) Hier errechnete sich aufgrund der Unterhaltszahlungen eine Überzahlung des Jobcenters gegenüber dem Kind.“
Schritt für Schritt komme ich der Geschichte auf die Spur: Offenbar hatte die Mutter jahrelang Zuschüsse beansprucht. Doch irgendwann bemerkt das Jobcenter, dass das Kind seit längerer Zeit nicht mehr bei ihr, sondern vermehrt beim Vater lebt. Damit sind Ansprüche erloschen, das Jobcenter will von der Mutter Geld zurück. Die soll aber angeblich nicht zahlen können. Weil sonst niemand da ist, soll jetzt der Sohn zahlen, sobald er 18 ist. --- Die Bescheide könne uns das Jobcenter aber nur mit der Erlaubnis der Mutter raussenden. Doch die soll nicht reagieren, so der Vater.
„Egal was ich ihr schreib, da kommt keine Antwort. Jetzt hab ich im Keller gesucht und konnte tatsächlich einen geschwärzten Bescheid hab ich gefunden.“
Ein Glück! Also mache ich mich auf den Weg zu ihm – denn damit können wir nun endlich einen Anwalt einschalten. Und ich möchte noch mehr als anwaltliche Hilfe – ich möchte die Mutter zur Rede stellen.
Einen Tag später sitzen wir gemeinsam im Auto. Wir wollen mit der Mutter reden – endlich Antworten – und ihr vor Augen führen, dass ihr Sohn es ausbaden muss. Weil sie auf Stefans Anrufe nicht reagieren soll, nutzen wir das Handy vom Sohn.
„Sie wartet ja auf seinen Rückruf. Sie hat ja gestern noch geschrieben: bitte ruf mich an.“
„Genau.“
Doch auch nach mehrmaligen Versuchen – auch mit meiner Nummer - keine Reaktion.
„Ich finds total schade, dass wir sie jetzt nicht erreichen können - weil ich habe echt viele Fragen an sie. Sie wahrscheinlich genauso.“
„Ja! Mir wurde ja bisher noch keine einzige Frage beantwortet!“
Da wir sie so nicht erreichen, fahren wir zu der uns letztbekannten Adresse – aber auch da: nichts außer einem leeren Klingelschild. Wir schauen uns um. Doch die Wohnung, wo sein Kind, laut Stefan, auch manchmal übernachtet haben soll, ist leer.
„Sie wohnt tatsächlich nicht mehr hier. Aber ist das nicht für sie ein seltsames Gefühl wo die Mutter ihres Sohnes lebt?“
„Schon irgendwie. Ja“ (schluchz)
„Das nimmt sie total mit, ne? Was geht ihnen da gerade durch den Kopf? Wie das alles gelaufen ist?
„Ja, schon. Und wie es jetzt geendet ist. Dass die Mutter das Kind im Stich lässt. Sie liebt ihr Kind – ohne Frage aber nur zu den Zeitpunkten wo sie Zeit hat“
„Wenn ich könnte, ich würde ihr ja gern helfen, sie ja bestimmt auch damit es für sie und ihren Sohn besser wird, ne?“
„Definitiv würde ich helfen. Hab ihr auch schon gesagt, sie soll eine Privat-Insolvenz machen, da würde ich ihr im Notfall auch helfen einen Schuldnerberater zu finden.“
„Geht sie darauf ein auf ihre Hilfe?“
„Nein, überhaupt nicht.“
Alle Versuche, die Mutter des Kindes zu finden scheitern. Jetzt wollen wir anwaltlichen Rat einholen. Muss tatsächlich der aktuell achtjährige Sohn für die Schulden seiner Mutter haften?
„Am Ende ist immer die Sache: Eltern haften für ihre Kinder. Was in diesem Fall leider nicht stimmt- Kinder haften für ihre Eltern. Das heißt, wenn das Elternteil sich nicht richtig kümmert, was versäumt oder was falsches beantragt, dann zahlt am Ende das Kind die Zeche!“
Denn laut unserer Recherche soll die Mutter dem Jobcenter entscheidende Informationen vorenthalten haben. Dass der Vater lange Zeit Unterhalt gezahlt habe, dass der Sohn irgendwann beim Vater gelebt hat – all das hat das Jobcenter offensichtlich nicht gewusst, und damit zu viel gezahlt.
„Was bedeutet das konkret für den 8-jährigen Sohn?“
„Der Gesetzgeber hat für die Fälle auch eine Notlösung geschaffen, es gibt die Möglichkeit der Minderjährigen Enthaftung. Das volljährige Kind soll nicht mit den Altlasten der schulden in die Volljährigkeit starten und die Haftung ist dann gesetzlich beschränkt auf das Vermögen was das Kind zum Eintritt der Volljährigkeit hat.“
Das heißt: Wenn Stefans Sohn zu seinem 18ten Geburtstag nicht ein komplett leeres Konto hat, muss er zahlen – für das, was seine Mutter mutmaßlich verursacht hat! Das ist nun mal leider das Gesetz – und daran hält sich das Jobcenter.
„Eigentlich hätten wir hier ein Interview gehabt, doch den hat man mir ganz kurzfristig abgesagt. Man wolle sich doch nicht vor der Kamera äußern. An dieser Stelle gibt es nur einen ganz, ganz großen Rat: teilen Sie wirklich jede Änderung den Ämtern sofort mit, denn meist kommt es eh raus. Und jetzt muss ein 8jähriger junge darunter leiden.“
Ein Glück hat der Kleine durch die so genannte Minderjährigenhaftungsbeschränkung eine Chance, finanziell da rauszukommen. Und Vater Stefan hat noch einen großen Wunsch…
„Sicherheit wünsche ich mir für meinen Sohn, dass er sowas wie er jetzt erleben musste, nicht noch mal erleben muss. Und dafür mache ich auch alles, dafür gehe ich jeden Weg. Ich versuche ihn bestmöglich zu beschützen.“
„Ich kann das nicht glauben, Sie vielleicht auch nicht, deswegen: da muss ich mal mehr wissen.“
Wenig später bin ich mit dem Vater zum Videotelefonat verabredet. Gern würde er sein Gesicht zeigen, erzählt mir der 36-jährige – doch aus rechtlichen Gründen, werden wir alle Beteiligten unkenntlich machen. Den Vater nennen wir Stefan.
„Was ist denn da passiert?“
„Ich habe einen Brief bekommen vom Hauptzollamt, darin heißt es dass mein Sohn 3.250,11 Euro Schulden hat. Ich dachte das wär ein Witz, hab die dann angerufen. Die sagten; das ist alles so richtig und sie wissen auch wie alt mein Sohn ist. Dann habe ich mich ans Jobcenter gewandt, weil die Forderung ja von denen kam. Aber die sagen: ich bekomm keine Auskunft! + Laut dem Datenschutz ist das alles nicht möglich.“
Der Vater bekommt dann doch noch heraus: Offenbar hat die Mutter nach der Trennung zu viele Sozialleistungen beansprucht. Die will das Amt jetzt bei dem Kind eintreiben. Das klingt für mich weiterhin völlig absurd.
„Ein Glück bin ich die nächsten Tage eh mit einer Rechtspflegerin verabredet und ich hoffe, dass sie mir den Fall besser einschätzen kann. Denn sowas hab ich bisher noch nie gehört!“
Astrid Leonhardt war, vor Ihrer Rente, stellvertretende Jugendamtsleiterin – sie hat quasi schon alles erlebt. Aber einen solchen einen Fall auch noch nicht.
„Kommt das häufig vor?“
„Nein, überhaupt nicht. Es ist ein ganz, ganz blödes Konstrukt hier, weil das Kind auch in der Obhut gewechselt hat und weil er jetzt die Sachen regeln muss und keine Möglichkeit hat an die daten zu kommen.“
„Was können wir denn jetzt dem Vater raten?“
OT Astrid Leonhardt, ehemalige Rechtspflegerin
„Er muss es jetzt erstmal über die Mutter versuchen. Ja. Und wenn die sagt, sie hat nichts mehr, dann soll er sie animieren, dass sie aufs Jobcenter zugeht und das noch mal anfordert. Anders funktioniert es nicht.“
Ich will verstehen, wie es so weit kommen konnte. Rückblick: die Eltern trennten sich als der Sohn drei Jahre alt war. Es soll angeblich viel Streit gegeben haben, so Stefan. Der Sohn blieb bei der Mutter. Doch irgendwann merkt der Vater, so erzählt er mir, dass es dem Kleinen dort offenbar nicht gut gehen soll…
Wie sehr ihn das noch heute mitzunehmen scheint, spüre ich bei unserem Gespräch als ich ihn später persönlich treffen werde…
„Da hat mein Sohn erzählt, dass es Tage gab, da gab‘s nur eine Tütensuppe. 1, maximal 2 Tütensuppen den ganzen Tag.“
Angeblich soll dann ein neuer Freund der Mutter handgreiflich geworden sein, erzählt er unter Tränen.
„Mich macht so traurig dran, weil ich mir geschworen hab, mein Sohn soll sowas niemals erfahren! Ich war nicht in der Lage sowas zu verhindern (schluchz) Ich war nicht in der Lage es zu verhindern. Aber wie soll ich in der Lage gewesen sein, ich hab von nichts gewusst.“
Ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist, wissen wir nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. -- Ich spüre, dass die seltsame Zahlungsaufforderung offenbar das Ergebnis eines heftigen Kinderschicksals ist. Als sein Sohn 7 ist, holt Stefan ihn endgültig zu sich. Die Eltern einigen sich, wie sie gemeinsam für ihn sorgen wollen – doch daran soll sich die Mutter angeblich nicht halten, so Stefan. Vereinbarte Treffen sage sie kurzfristig ab.
„Sie liebt ihr Kind auf ihre Art und Weise, sag ich immer. Sie liebt ihn, wenn sie gerade Zeit hat ihn zu lieben.“
Zurück ins Jetzt: zu dieser absurd erscheinenden Forderung von über 3.000 Euro an seinen 8-jährigen Sohn. Das Problem: wir brauchen dringend die Bescheide, sonst können wir keinen Anwalt einschalten. Ich habe selbst beim Jobcenter nachgehakt, und diese Antwort bekommen:
„Der von Ihnen angesprochene Vorgang ist faktisch korrekt. (…) Hier errechnete sich aufgrund der Unterhaltszahlungen eine Überzahlung des Jobcenters gegenüber dem Kind.“
Schritt für Schritt komme ich der Geschichte auf die Spur: Offenbar hatte die Mutter jahrelang Zuschüsse beansprucht. Doch irgendwann bemerkt das Jobcenter, dass das Kind seit längerer Zeit nicht mehr bei ihr, sondern vermehrt beim Vater lebt. Damit sind Ansprüche erloschen, das Jobcenter will von der Mutter Geld zurück. Die soll aber angeblich nicht zahlen können. Weil sonst niemand da ist, soll jetzt der Sohn zahlen, sobald er 18 ist. --- Die Bescheide könne uns das Jobcenter aber nur mit der Erlaubnis der Mutter raussenden. Doch die soll nicht reagieren, so der Vater.
„Egal was ich ihr schreib, da kommt keine Antwort. Jetzt hab ich im Keller gesucht und konnte tatsächlich einen geschwärzten Bescheid hab ich gefunden.“
Ein Glück! Also mache ich mich auf den Weg zu ihm – denn damit können wir nun endlich einen Anwalt einschalten. Und ich möchte noch mehr als anwaltliche Hilfe – ich möchte die Mutter zur Rede stellen.
Einen Tag später sitzen wir gemeinsam im Auto. Wir wollen mit der Mutter reden – endlich Antworten – und ihr vor Augen führen, dass ihr Sohn es ausbaden muss. Weil sie auf Stefans Anrufe nicht reagieren soll, nutzen wir das Handy vom Sohn.
„Sie wartet ja auf seinen Rückruf. Sie hat ja gestern noch geschrieben: bitte ruf mich an.“
„Genau.“
Doch auch nach mehrmaligen Versuchen – auch mit meiner Nummer - keine Reaktion.
„Ich finds total schade, dass wir sie jetzt nicht erreichen können - weil ich habe echt viele Fragen an sie. Sie wahrscheinlich genauso.“
„Ja! Mir wurde ja bisher noch keine einzige Frage beantwortet!“
Da wir sie so nicht erreichen, fahren wir zu der uns letztbekannten Adresse – aber auch da: nichts außer einem leeren Klingelschild. Wir schauen uns um. Doch die Wohnung, wo sein Kind, laut Stefan, auch manchmal übernachtet haben soll, ist leer.
„Sie wohnt tatsächlich nicht mehr hier. Aber ist das nicht für sie ein seltsames Gefühl wo die Mutter ihres Sohnes lebt?“
„Schon irgendwie. Ja“ (schluchz)
„Das nimmt sie total mit, ne? Was geht ihnen da gerade durch den Kopf? Wie das alles gelaufen ist?
„Ja, schon. Und wie es jetzt geendet ist. Dass die Mutter das Kind im Stich lässt. Sie liebt ihr Kind – ohne Frage aber nur zu den Zeitpunkten wo sie Zeit hat“
„Wenn ich könnte, ich würde ihr ja gern helfen, sie ja bestimmt auch damit es für sie und ihren Sohn besser wird, ne?“
„Definitiv würde ich helfen. Hab ihr auch schon gesagt, sie soll eine Privat-Insolvenz machen, da würde ich ihr im Notfall auch helfen einen Schuldnerberater zu finden.“
„Geht sie darauf ein auf ihre Hilfe?“
„Nein, überhaupt nicht.“
Alle Versuche, die Mutter des Kindes zu finden scheitern. Jetzt wollen wir anwaltlichen Rat einholen. Muss tatsächlich der aktuell achtjährige Sohn für die Schulden seiner Mutter haften?
„Am Ende ist immer die Sache: Eltern haften für ihre Kinder. Was in diesem Fall leider nicht stimmt- Kinder haften für ihre Eltern. Das heißt, wenn das Elternteil sich nicht richtig kümmert, was versäumt oder was falsches beantragt, dann zahlt am Ende das Kind die Zeche!“
Denn laut unserer Recherche soll die Mutter dem Jobcenter entscheidende Informationen vorenthalten haben. Dass der Vater lange Zeit Unterhalt gezahlt habe, dass der Sohn irgendwann beim Vater gelebt hat – all das hat das Jobcenter offensichtlich nicht gewusst, und damit zu viel gezahlt.
„Was bedeutet das konkret für den 8-jährigen Sohn?“
„Der Gesetzgeber hat für die Fälle auch eine Notlösung geschaffen, es gibt die Möglichkeit der Minderjährigen Enthaftung. Das volljährige Kind soll nicht mit den Altlasten der schulden in die Volljährigkeit starten und die Haftung ist dann gesetzlich beschränkt auf das Vermögen was das Kind zum Eintritt der Volljährigkeit hat.“
Das heißt: Wenn Stefans Sohn zu seinem 18ten Geburtstag nicht ein komplett leeres Konto hat, muss er zahlen – für das, was seine Mutter mutmaßlich verursacht hat! Das ist nun mal leider das Gesetz – und daran hält sich das Jobcenter.
„Eigentlich hätten wir hier ein Interview gehabt, doch den hat man mir ganz kurzfristig abgesagt. Man wolle sich doch nicht vor der Kamera äußern. An dieser Stelle gibt es nur einen ganz, ganz großen Rat: teilen Sie wirklich jede Änderung den Ämtern sofort mit, denn meist kommt es eh raus. Und jetzt muss ein 8jähriger junge darunter leiden.“
Ein Glück hat der Kleine durch die so genannte Minderjährigenhaftungsbeschränkung eine Chance, finanziell da rauszukommen. Und Vater Stefan hat noch einen großen Wunsch…
„Sicherheit wünsche ich mir für meinen Sohn, dass er sowas wie er jetzt erleben musste, nicht noch mal erleben muss. Und dafür mache ich auch alles, dafür gehe ich jeden Weg. Ich versuche ihn bestmöglich zu beschützen.“