Im August 2023 wird Maik Gorspott in Leipzig sein E-Bike gestohlen. Der 35-Jährige findet es zwar wieder, aber teilweise zerlegt und stark beschädigt. Rund 2.000 Euro würde die Reparatur kosten. Das müsste doch die Versicherung bezahlen, denkt sich Maik Gorspott. Doch die lehnt ab!
Die Begründung der Versicherung, so Mike: "Weil ich das Rad wieder habe. Wenn es einfach weg gewesen wäre, hätte die Versicherung gesagt: 'Sie haben kein Fahrrad mehr - das zahlen wir.' Aber weil es wirklich wieder da ist, haben sie gesagt: Wir zahlen nicht. Der Schaden interessiert uns nicht."
Wir wollen den 35-Jährigen unterstützen und legen seinen Fall dem Rechtsexperten Jan Siebenhüner vor. Der erklärt uns, dass der Leipziger einen kleinen Fehler gemacht hat. Welcher das ist, erfahrt ihr im Video.
Der zweite Versicherungsfall: Vor zwei Jahren hatte Tanja Knobloch aus Mannheim einen schweren Autounfall. Bis heute hat die gegnerische Versicherung den Schaden nicht vollständig ersetzt. Die Schuldfrage war damals schnell geklärt. "Die Dame, die mir ins Auto gefahren ist, die war definitiv schuld. Die Schuld war erwiesen, auch gerichtlich und polizeilich. Es gab genügend Zeugen, die das bestätigen konnten - und sie selbst hat es auch zugegeben."
Tanja Knobloch hat also keine Schuld - und bleibt trotzdem auf einem Teil der Kosten sitzen, weil die gegnerische Versicherung sich querstellt. Das kommt häufig vor, sagt Rechtsanwalt Dr. Sven Jürgens - nach seiner Erfahrung sind aber 80 Prozent der Ablehnungen unberechtigt.
Welchen Fehler Tanjas Anwalt gegenüber der Versicherung gemacht hat und warum Tanja gute Chancen hat, das ganze Geld zurückzubekommen, erklärt er im Video.