Bin ich eigentlich krankenversichert, wenn ich im Urlaub im Ausland einen Unfall habe? Die sogenannte europäische Versichertenkarte hilft in den allermeisten europäischen Ländern, aber sie übernimmt nur sogenannte medizinisch notwendige Leistungen. Wer außerhalb Europas Urlaub macht, sollte definitiv über eine Auslandskrankenversicherung nachdenken. Die übernimmt auch Sonderleistungen, also so etwas wie Rücktransport.
Wer haftet eigentlich, wenn ich mich im Urlaub verletze? Natürlich gibt es Lebensbereiche, in denen ich niemand für einen Unfall verantwortlich machen kann. Ansonsten sind aber Hotels gut beraten, wenn sie ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten ernst nehmen und Gefahrenquellen für Touristen absolut vermeiden. Noch weiter geht häufig die Verpflichtung von sogenannten Reiseveranstaltern bei Pauschalreisen. Die müssen zum einen die Hotels überwachen und insgesamt für eine reibungslose Reise sorgen. Das heißt, auch bei Pauschalreisen sind sie die ersten Ansprechpartner für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Und wie gehe ich am besten vor, wenn ich Ansprüche geltend machen möchte? Wichtig ist, alle Anspruchsvoraussetzungen gut zu dokumentieren. Denn im Zweifel muss ich vor Gericht meinen Anspruch nicht nur darlegen, sondern auch beweisen. Ich sollte also viele Fotos machen, Adressen von Zeugen sammeln und auf jeden Fall alle Belege von Schäden aufbewahren.
Wer organisiert eigentlich den Rücktransport, wenn ich mich im Urlaub schwerer verletze? Auch hier haben Pauschalreisende einen Vorteil, denn Reiseveranstalter haben auch sogenannte Fürsorgepflichten. Wenn ich also aufgrund völlig inakzeptabler hygienischer Verhältnisse im Hotel krank werde oder das Hotel seine Verkehrssicherungspflichten nicht beachtet hat und ich mich verletzt habe, dann kann ich den Reisevertrag kündigen und mein Reiseveranstalter muss mich unverzüglich nach Hause zurücktransportieren. Für Mehrkosten muss er dabei auch aufkommen.