Statt Ruhe Baulärm statt schöner Aussicht Müll. Und statt Sonnenbaden Ekel. Diese Videos und Bilder zeigen Urlaubseindrücke, die eigentlich nicht mit gebucht wurden. Wenn es etwas ist, das wirklich gravierend den Urlaub beeinträchtigt und auch länger anhält, dann hat man in der Regel auch einen Anspruch auf Reisepreis. Minderung etwa 50 bis 60 %, zum Beispiel bei Lärm bis mitten in die Nacht. Anspruch auf Entschädigung besteht auch, wenn Mängel zur Gefahr werden Eine brüchige Decke, ein ungesicherter Spielplatz oder ein loses Stromkabel im Pool. Dieses Kabel ist so lose. Wenn da ein Kind schwimmt, kann es sich darin verheddern und kann wirklich. Es kann aber auch lebensgefährlich werden. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter angeboten, den Preis der Reise komplett zu erstatten. Schwieriger ist eine Erstattung aber, wenn Urlauber etwa wegen Hygienemängel im Hotel erkranken. Wenn ich nachweisen kann, dass mehr als. 10 % der Gäste im Hotel die gleichen Symptome haben bei einer Krankheit, dann gilt das als sogenannter Anscheinsbeweis dafür, dass die Ursache im Hotel zu finden ist. Es lohnt sich in jedem Fall, hartnäckig zu sein, rät der Experte. Und alles mit Fotos, Videos und Zeitangaben zu dokumentieren. Und vor allem sich auch gleich beschweren, Das ist wichtig. Also dem Veranstalter nachweisbar quasi um Abhilfe bitten. Damit der Urlaub dann im besten Fall auch noch direkt vor.