Wir sind bei einer Wohnungsbesichtigung – schauen uns die völlig überteuerte Wohnung in Düsseldorf an. Angebliche 80 Quadratmeter werden hier für knapp 2500 Euro kalt angeboten - ein horrender Preis, und das Doppelte von dem, was im eh schon hochpreisigen Düsseldorf üblich ist. Wie kann das sein?
Bis vor kurzem hat hier eine 71-jährige Frau gewohnt. Unser Verdacht: sie wurde per Eigenbedarfskündigung rausgeworfen – doch statt einzuziehen, will der Sohn der Vermieterin die Wohnung jetzt teuer weitervermieten.
Die Eigentümer wohnen in Köln, der in der Eigenbedarfskündigung erwähnte Sohn, lebt in Großbritannien. Ist das ein Hinweis darauf, dass er nie vorhatte hier einzuziehen? Laut Mietverein Köln nehmen Eigenbedarfskündigungen zu. Jährlich gibt es rund 80.000 Fälle. Etwa 13.000 landen vor Gericht. Unser Reporter hakt weiter nach.
Angeblich umgeworfene Blumentöpfe als Begründung dafür, einer alten Frau die Wohnung zu kündigen und diese dann für den fünffachen Preis anzubieten? Denn uns liegt der Mietvertrag hat die Vormieterin vor – demnach hat SIE 535€ bezahlt. Unser Reporter lässt sich zunächst nichts anmerken und bittet darum, ihm den künftigen Mietvertrag zur Ansicht zuzuschicken. Und hier bestätigt sich sein Bauchgefühl. Denn die Wohnung kommt ihm auch noch deutlich kleiner vor als im Inserat angegeben.
Genau das fragen wir Claus Nesemann vom Mieterverein Düsseldorf.
Zwar gibt es Gesetzte, doch es fehlen Kontrollen. Aus Angst klagen viele Mieter nicht.
Wir werden den Vermieter noch konfrontieren, was sagt er zu seinen Wucherpreisen und der Eigenbedarfskündigung, die offenbar keine ist?
Auch Familie Wolter hat eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bekommen. Ihr Vermieter geht aber noch dreister vor. Sieben Jahre wohnen Andre und Bianca zusammen mit ihren vier Kindern und zwei Hunden in einem Einfamilienhaus in Zülpich im Kreis Euskirchen.Schon vor der Kündigung des Mietvertrages gibt es Ärger mit dem Vermieter.
André Wolter kennt seine Rechte und wehrt sich gegen die Mieterhöhung. Mit Erfolg, so scheint es zumindest, denn kurz darauf verkauft der Vermieter das Haus an seinen Sohn. Der meldet sofort Eigenbedarf an. Ein juristisch zulässiger Schritt. Die Familie hat ab jetzt 6 Monate Zeit ein neues Zuhause zu finden. Mit 4 Kindern und zwei Hunden scheint das fast unmöglich.
Unter dem Druck des immer näher rückenden Auszugsdatums unterschreibt die Familie einen neuen Mietvertrag für eine VIEL zu kleine Wohnung.
Und jetzt wird‘s richtig dreist: Der Vermieter zieht nicht nur die Kündigung wegen Eigenbedarfs zurück, sondern erwartet auch noch, dass die Wolters weitere 3 Monate Miete bezahlen. Eine unverschämte Forderung, denn wegen ihm mussten sie sich ja überhaupt eine neue Wohnung suchen und sollen jetzt doppelt zahlen. Doch die Wolters entscheiden sich zu klagen und bekommen recht. Heute, zwei Jahr später, wohnt Familie Wolter wieder in einem Haus. Doch spurlos ist das alles nicht an ihnen vorbeigegangen.
Der neue Inhaber des alten Hauses,der Sohn des Vermieters, ist übrigens nie eingezogen. Für Mietrechtanwalt Markus Spiller ein deutliches Signal.
Es lohnt sich also in jedem Fall zu klagen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher eine bedarfsorientierte Rechtsschutzversicherung für Miet- und Wohnrecht.
Auch im Fall der 71-jährigen Rentnerin aus Düsseldorf liegt der Verdacht nahe, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf nur vorgetäuscht war. Unsere Recherchen zeigen zudem: Die Wohnung ist deutlich kleiner als angegeben – der Preis liegt damit bei noch viel mehr teuereren 41 Euro pro Quadratmeter. Wir konfrontieren die Vermieterin – sie erscheint allein zum Termin.
Plötzlich streitet die Vermieterin alles ab.
Statt Antworten erhält unser Reporter persönliche Klagen.
Wir haben der Familie auch die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben – eine Antwort blieb bislang aus. Auch bei der Stadt Düsseldorf haben wir nachgefragt, wie Behörden auf offenbar unbegründete Eigenbedarfskündigungen reagieren. Die Antwort:
Immerhin: wer aktiv wird und gegen offensichtlich vorgetäuschten Eigenbedarf klagt, hat auch nach einer Kündigung gute Erfolgschancen, die Wohnung zu behalten oder wenigstens Entschädigung zu bekommen. So wie Familie Wolter aus Zülpich. Denn hier haben es auch die Richter so gesehen, dass der Eigenbedarf bei ihrem ehemaligen Vermieter zu keinem Zeitpunkt bestanden hat.