Totschlag und Mord. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Aydin K. vor. Im Februar dieses Jahres soll er seinen Vater und seinen Onkel nach einem gemeinsamen Arztbesuch in Billstedt getötet haben.
Liddy Oechtering, Staatsanwaltschaft Hamburg
"Möglicherweise kam es nach Verlassen des Arztgebäudes zu einer Auseinandersetzung zwischen Vater und dem Angeklagten über die dort gestellte Diagnose bzw das weitere Vorgehen."
Diese Auseinandersetzung sei dann schließlich in einer Rangelei ausgeartet: Aydin K. soll ein Messer gezückt und damit auf seinen Vater und Onkel eingestochen haben. Beide verstarben noch am Tatort. Aydin K. flüchtete zunächst. Die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot nach dem Täter. Einen Tag später stellte er sich der Polizei.
Liddy Oechtering, Staatsanwaltschaft Hamburg
"Aufgrund einer vorläufigen Sachverständigeneinschätzung geht die Staatsanwaltschaft davon aus , dass der Angeklagte bei Tatbegehung jedenfalls vermindert schuldfähig war. Ob er möglicherweise sogar schuldunfähig war oder welche Diagnose dahinter steht all das wird Gegenstand der laufenden Hauptverhandlung sein."
In dem Verfahren sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Direkt zu Beginn des heutigen Prozesses liest der Verteidiger eine Erklärung des Angeklagten vor.
Laura Klinghardt, Reporterin
"In der Erklärung zeigt Aydin K. keinerlei Reue. Zwar gab er zu, seinem Vater und Onkel niedergestochen zu haben, rechtfertigte das allerdings fadenscheinig damit, dass die Beiden ihn ohne seine Einwilligung in eine Psychiatrie stecken wollten. Eine Begründung, die fassungslos macht."
Fassungslos ist auch die Mutter des Angeklagten, berichtet ihre Rechtsanwältin. Sie verlor an jenem Tag nicht nur ihren Ehemann, sondern auch ihren Bruder.
Arzu Erdogan, Rechtsanwältin der Nebenklage
"Eine Tragödie von einem Ausmaß, wie wir uns das wirklich nicht vorstellen können. Sie ist sehr belastet. Ich glaube, sie befindet sich noch nicht mal am Anfang des Verarbeitungsprozesses."
Bei einer Verurteilung droht Aydin K. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Wenn sich in diesem Fall eine verminderte Schulfähigkeit nachweisen lässt, kann sich das Gericht aber auch für eine Unterbringung in einer Psychiatrie entscheiden. Der Prozess wird am 8. August fortgesetzt.